Gericht billigt Aktion gegen russische Hacker

FBI lockte zwei Russen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in die USA / Legal oder illegal?

Wie erst jetzt bekannt wurde, hat ein US-Gericht nachträglich eine FBI-Aktion gebilligt, bei der zwei russische Hacker unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in die USA gelockt und dort festgenommen worden waren. Zuvor hatte man mithilfe so genannter Schnüffelprogramme die Passwörter der Hacker-Rechner ausspioniert und Beweismaterial von den in Russland lokalisierten Maschinen geladen.

Richter John Coughenour in Seattle entschied, dass die so erlangten Daten gegen den 25-jährigen Vasily Gorshkoy vor Gericht verwendet werden dürfen. Coghenour begründete seine Entscheidung, ein Gesetz zum Schutz der Privatsphäre nicht anzuwenden damit, dass die Rechner sich nicht auf US-Boden befunden hätten. Daher sei auch das US-Gesetz nicht zur Anwendung gekommen. Russisches Gesetz sei andererseits nicht anzuwenden, weil US-Agenten am Werk waren.

Die US-Strafverfolger werfen den beiden Hackern vor, Mitglieder einer russischen Kriminellenvereinigung zu sein, die im Internet unter anderem Kreditkartennummern gestohlen haben (ZDNet berichtete).

In den Gerichtsakten kommen die Ermittler zu folgenden Schlussfolgerungen: Die beiden verhafteten russischen Hacker seien führende Mitglieder der russichen Computer-Mafia. Sie sollen sowohl in die Nara Bank of Los Angeles und die Central National Bank in Waco, Texas, eingebrochen sein und Informationen über Finanzaktionen via Internet gestohlen haben. Die Anklage wirft dem Duo vor, in 38 weitere Unternehmen virtuell eingebrochen zu sein und dann einen Erpressungsversuch mit dem Wissen um die Sicherheitslücke oder Geschäftsdaten gestartet zu haben.

Themenseiten: Telekommunikation

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Gericht billigt Aktion gegen russische Hacker

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *