Juristisches Gezerre um Teldafax-Millionen

Landgericht Köln verurteilte Ex-Monopolisten zur Rückzahlung von 5,5 Millionen Mark / Dieser legt Widerspruch ein

Das Landgericht Köln hat nach Angaben von Teldafax (Börse Frankfurt: TFX) eine einstweilige Verfügung gegen die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) erlassen. Diese soll den Ex-Monopolisten dazu bewegen, eine für den Zeitraum 20. bis 30. April erbrachte Vorkasseleistung von Teldafax „ohne schuldhaftes Zögern monatlich mit ihren Leistungen zu verrechen“ und sich ergebende Guthaben zurückzuerstatten. Die Telekom legte jedoch umgehend Einspruch ein. Das Gezerre um die Millionen geht also weiter.

„Die Telekom darf die Abrechnung und Erstattung unserer Guthaben nicht zurückhalten. Deshalb freuen wir uns über diesen Sieg. Ich erwarte die Rückerstattung aus unseren Vorkasseleistungen in Höhe von etwa 5,5 Millionen Mark in den nächsten Tagen“, jubelte noch gestern Abend der vorläufiger Insolvenzverwalter von Teldafax, Bernd Reuss.

Am 14. Dieses Monats hatte Teldafax die Telekom zusätzlich auf 24,9 Millionen Mark verklagt, die diese von den Teldafax-Call-by-Call-Kunden für Leistungen noch vor dem 5. April 2001 eingezogen habe. „Die Telekom muß uns dieses Geld aushändigen ohne es mit unseren Schulden verrechnen zu dürfen, da sie dieses Geld treuhänderisch eingezogen hat“, sagte Reuss.

Kontakt:
Teldafax, Tel.: 0800/0103000

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