Motorola beansprucht Nanochip Workstation für sich

Rechtsstreit mit Nanogen um DNS auf Mikrochips

Motorola streitet derzeit vor dem United States District Court für den Distrikt Süd-Kalifornien um das US-Patent Nr. 5.653.939. Der Name des Gegners lautet Nanogen.

Das umstrittene Patent basiert auf Biochip-Forschungen am Massachusetts Institute of Technology (MIT) während der frühen 90er-Jahre, wofür Genometrix im Juli 1999 an Motorola eine exklusive Lizenz für eine breite Anwendung erteilte. Das Patent ‚939 betrifft die Verwendung elektromagnetischer Felder zur Förderung der Hybridisierung von DNS auf Mikrochips. Nanogen hatte ursprünglich eine Lizenz für das Patent ‚939 von Genometrix angestrebt und die Verhandlungen später mit Motorola fortgeführt.

Motorola macht geltend, dass Nanogen eine Lizenz benötigt, um das Nanochip-System von Nanogen weiterhin herzustellen, zu nutzen, zum Verkauf anzubieten und zu verkaufen.

Der Rechtsstreit begann am 28. April 2000, als Nanogen einen Antrag auf richterliche Entscheidung gegen Motorola einreichte. Nanogen wollte die Bestätigung, dass das US-Patent Nr. 5.653.939 durch die Nanochip Molecular Biology Workstation von Nanogen nicht verletzt wird und dass das Patent ‚939 ungültig und nicht durchsetzbar sei. Am 30. Mai 2000 reichte Motorola einen Gegenantrag ein, in dem dies bestritten wurde, sowie einen Gegenanspruch, in dem Motorola behauptete, dass Nanogen vorsätzlich gegen die Ansprüche des Patents ‚939 verstoße. Motorola fordert Schadensersatz und dauerhaften Rechtsschutz.

Kontakt:
Motorola Deutschland, Tel.: 06128/700

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