Clinton segnet digitale Signatur ab

Mit Smartcard

US-Präsident Bill Clinton hat in Philadelphia das neue Signaturgesetz in den USA mit einer Smartcard abgezeichnet und ihm damit Rechtsgültigkeit gegeben. Bereits Mitte Juni hatte der US-Senat ebenso wie kurz davor das amerikanische Unterhaus den „Millennium Digital Commerce Act“ mit überwältigender Mehrheit gebilligt.

Kernaussage des neuen Gesetzes in den USA: Digitale Unterschriften haben die selbe Gültigkeit wie handschriftliche Unterzeichnungen. Die Regelung tritt zum 1. Oktober in Kraft.

Die USA ziehen Deutschland damit in Sachen digitale Signatur davon. Nachdem die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post bereits 1998 entsprechende Richtlinien auf den Weg brachte und damit eine weltweite Pionierrolle eingenommen hatte, verzögern nun neue Direktiven der EU und eine Anpassung an bestehende Gesetzbücher eine rechtliche Verbindlichkeit von Unterschriften im Internet.

Die im Dezember 1999 verabschiedete Richtlinie der EU sieht unter anderem Sicherheitsstandards für digitale Signaturen vor, um deren Fälschung zu verhindern (ZDNet berichtete). Digitale Signaturen werden dabei handschriftlichen Unterschriften rechtlich gleichgestellt. Sie kann in deutscher Sprache unter www.sicherheit-im-internet.de/… im „.pdf“-Format eingesehen werden.

Ein neuer deutscher Gesetzesentwurf zur digitalen Unterschrift wird voraussichtlich erst zum Januar 2001 reif für eine Verabschiedung sein. „Das neue Signaturgesetz mit dem Namen ‚Gesetz zur Anpassung des Privatrechts an den modernen Rechtsgeschäftsverkehrs‘ stellt eine Kombination aus dem bestehenden Signaturgesetz vom Januar 1999 und der EU-Richtlinie von Anfang dieses Jahres dar“, erklärte der Referatsleiter für digitale Signaturen der Regulierungsbehörde, Jürgen Schwemmer, gegenüber ZDNet.

„Das neue Gesetz bringt tiefgehende Änderungen unter anderem des Bürgerlichen Gesetzbuches mit sich und muss daher zunächst dem Bundestag als Referentenentwurf vorgelegt werden. Geht alles glatt, kann es zum Januar 2001 in Kraft treten“, so Schwemmer.

Kontakt:
Regulierungsbehörde, Tel.: 0228/140

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