Powershopping ohne Philips

Landgericht verbietet Primus, Produkte des holländischen Unternehmens anzubieten

Primus-Online darf auf seinen Powershopping-Seiten keine Produkte von Philips mehr anbieten. Das hat das Landgericht Hamburg jetzt entschieden, nachdem es zuvor eine einstweilige Verfügung des Elektronikunternehmens zurückgewiesen hatte (ZDNet berichtete).

Der Grund für die Auseinandersetzung: Auf den Powershopping-Seiten war der Preis eines Fernsehers des holländischen Unternehmens um 50 Prozent unter die Preisempfehlung gedrückt worden. Statt 1999 Mark mußten die 21 Bieter nur 999 Mark für das Gerät zahlen.

„Powershopping“ wurde von Primus-Online im September eingeführt und bedient sich eines einfachen marktwirtschaftlichen Systems: Mehrere Käufer tun sich zusammen, um den Preis für ein bestimmtes Produkt gemeinsam zu drücken.

Je größer die Einkaufsgruppe etwa für einen Computer ist, desto höher fallen auch die Rabatte aus, die gemeinsam erzielt werden können. Jeder interessierte Kunde kann sich online in eine Bestelliste zu seinem Wunschpreis eintragen. Das Programm zeigt für jede Rabattstufe an, wie viele Käufer noch fehlen, um den entsprechenden Preisnachlaß zu erzielen.

Philips sah in dieser Verkaufsvariante einen Verstoß gegen das Rabattgesetz und gab zudem zu bedenken, daß der Service bei Angeboten dieser Art kleingeschrieben werde.

„Wir sind sehr zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts, zeigt sie doch, daß Internet-Shopping in der von Primus-Online betriebenen Form nicht so verbraucherfreundlich ist, wie es von den Betreibern dieser Verkaufsform dargestellt wird“, kommentierte der Philips-Geschäftsführer Hans-Joachim Kamp die Verlautbaurung des Richters.

In den Augen von Kamp war der Preis des TV-Geräts lediglich Teil einer Werbekampagne von Primus-Online: „Jeder, der die Margen unserer Branche auch nur halbwegs kennt, weiß, daß dieser Preis ein Dumping-Angebot ist, bei dem Primus zuzahlt.“

Diesen Vorwurf weist der Powershopping-Geschäftsführer Frank Bohmann gegenüber ZDNet strikt zurück: „Mag sein, daß der Preis unter der Verkaufsempfehlung liegt, aber es gibt ja viele Wege der Produktbeschaffung.“ Bohmann versichert, daß Primus-Online bei diesem Angebot garantiert nicht dazubezahlt habe. Zur Entscheidung des Hamburger Landgerichts teilte das Online-Auktionshaus mit, daß „das letzte Wort in dieser Sache sicher noch nicht gesprochen ist“.

Kontakt:
Primus-Online , Tel.: 0221/30910
Philips, Tel.: 040/28990

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