Richter bezichtigt Microsoft des Monopol-Mißbrauchs

Vorentscheidung im Kartellrechts-Prozeß

Der Software-Konzern Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) hat seine Monopolstellung mißbraucht, um konkurrierenden Firmen sowie Verbrauchern zu schaden. Das erklärte der Richter im US-Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft, Thomas Penfield Jackson.

„Microsoft hat gezeigt, daß es seine Markposition und immensen Profite nutzen wird, jede Firma zu schädigen, die etwas unternimmt, was den Wettbewerb gegen eines von Microsofts Kernprodukten verstärkt“, schrieb Jackson in einer 207 Seiten langen Zusammenfassung der Beweislage, der sogenannten „Findings of Fact“. Durch Microsofts überragende und gefestigte Marktherrschaft im Betriebssystem-Bereich könne die Firma einen höheren Preis für Windows verlangen, als das in einem von Wettbewerb gekennzeichneten Markt möglich wäre. Diese Dominanz und die hohen Einstiegshürden für andere Anbieter seien verantwortlich dafür, daß den Verbrauchern eine Alternative zu Windows fehle.

Damit entsprach Jackson im wesentlichen der Argumentation des amerikanischen Justizministeriums, das der Gates-Firma massive Verstöße gegen das US-Wettbewerbsrecht vorwirft.

US-Justizministerin Janet Reno bewertete Jacksons Erklärung als „großen Tag für die amerikanischen Verbraucher“. Vertreter der Computerindustrie zeigten sich wenig überrascht. „Das bestätigt, was wir alle wissen“, erklärte Eric Schmidt, Chef des Netzwerkspezialisten Novell: „Microsoft hat eine Monopolstellung im Desktop-Bereich, aber die sollte es dem Unternehmen nicht erlauben, auch in anderen Märkten tätig zu werden.“

Jacksons Erklärung ist allerdings noch kein Urteil. Die Urteilsverkündung im spektakulären Prozeß gegen den Software-Riesen wird für das kommende Frühjahr erwartet. Mit seiner Zusammenfassung läßt der Richter jedoch bereits erkennen, daß er das Unternehmen im Sinne der Anklage für schuldig hält.

Microsoft-Boß Bill Gates, der auf der Website seiner Firma propagieren läßt, das Justizministerium behindere mit den Antitrust-Untersuchungen den technischen Fortschritt (www.microsoft.com/…), äußerte sich nur verhalten. Sein Unternehmen sei bereit, nach Wegen zu suchen, den Fall „fair gegenüber Microsoft, fair gegenüber der Regierung und vor allem fair gegenüber den Verbrauchern“ zu lösen. Prozeßbeobachter spekulieren darüber, ob Gates‘ Äußerung als Hinweis auf die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung zu verstehen ist.

Beide Parteien haben nun Gelegenheit, binnen 30 Tagen ihre Stellungnahmen zu den „Findings of Fact“ abzugeben. Danach wird das Gericht in seinen „Findings of Law“ festlegen, ob Microsoft das US-Wettbewerbsrecht verletzt hat, und über das Strafmaß entscheiden. Sollte Microsoft verurteilt werden, gilt jedoch als sicher, daß das Unternehmen Berufung einlegt.

Zum Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft hat ZDNet ein Diskussionsforum eingerichtet, in dem Befürworter und Gegner des Prozesses debattieren können.

Kontakt:
Microsoft, Tel.: 089/31760

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