Schlußplädoyers im MS-Prozeß

Urteil im Kartellrechtsprozeß erst Anfang 2000

Im Hauptprozeß gegen Microsoft haben die Rechtsvertreter des klageführenden Justizministeriums und Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) nach 76 Tagen Zeugenanhörungen zum letzten Mal ihre unterschiedlichen Standpunkte in Schlußplädoyers zum Ausdruck gebracht. Die Zeugenvernehmungen waren im Juni zu Ende gegangen. Im August hatten beide Seiten bereits einmal ihre zusammengefaßten Argumente in schriftlicher Form dem Richter vorgelegt.

Vor dem Distriktgericht in Washington warfen die Ankläger dem Konzern erneut vor, seine marktbeherrschende Stellung rücksichtslos ausgenutzt zu haben. Microsoft sei mehr daran interessiert gewesen, sein Monopol zu schützen, als innovative Produkte für die Verbraucher zu entwickeln, so David Boies. Als Ergebnis des Monopols hätte Microsoft überhöhte Preise verlangen können.

Microsoft-Anwalt John Warden sagte, die Vorwürfe gegen das Unternehmen seien nicht bewiesen. „Dieser Fall dient nicht dazu, Kunden zu schützen, sondern dazu, große Unternehmen vor den Unbilden des Wettbewerbs zu bewahren.“ Er zeichnete ein Bild einer Kampagne von Sun, Netscape und IBM, die sich zusammengetan hätten, um Microsoft anzugreifen.

In vier bis acht Wochen rechnen Prozeßbeobachter mit einer ersten Einschätzung der Beweislage durch den Richter Thomas Jackson, gegen die die Parteien aber nochmals argumentieren dürfen. Das endgültige Urteil wird erst Anfang nächsten Jahres ergehen. Weitere Instanzen können folgen.

Das US-Justizministerium und die Generalstaatsanwälte von ursprünglich 20 US-Bundesstaaten (jetzt: 19) hatten Microsoft im Mai 1998 wegen Verstößen gegen das amerikanische Wettbewerbsrecht verklagt. Auslöser war die Zwangskopplung von Browser und Betriebssystem, die das Unternehmen PC-Herstellern abverlangte.

Ist Microsoft ein Monopolist? Sagen Sie uns Ihre Meinung! Interessierte finden zu den Kartellrechtsverfahren gegen Microsoft ein eigenes Diskussionsforum bei ZDNet.

Kontakt: Microsoft, Tel.: 089/31760

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