Windows XP mit Antitrust-Änderungen

Unabhängig, davon, welche Vergleichsmaßnahmen sich am Ende durchsetzen werden, bietet das Windows XP Service Pack 1 den Verbrauchern einen Vorgeschmack auf die Ergebnisse des Antitrust-Urteils.

Kartellwächter auf Bundes- und Bundesstaatenebene hatten die Klage im Mai 1998 eingereicht, wobei sie unter anderem behaupteten, dass Microsoft seine Monopolstellung dazu verwende, um sein Konkurrenzunternehmen Netscape Communications, heute Eigentum von AOL Time Warner, aus dem Weg zu räumen.

Die Klage bezog sich vor allem auf den Bereich der Web-Browsing-Technologie, vom Gericht als Middleware bezeichnet, und die potenziellen Bedrohung, welche diese für das Monopol von Windows darstellte. Während der Vergleich darauf abzielt, die Middleware-Technologien anderer Hersteller zu schützen, fordern die Bundesstaaten viel weitergehende Maßnahmen.

Der Vergleich benennt insbesondere den Internet Explorer, die Java Virtual Machine von Microsoft, Outlook Express, den Windows Media Player und den Windows Messenger als Middleware. Bislang hatten weder Verbraucher noch PC-Hersteller die Möglichkeit, die Mehrzahl dieser Programme zu entfernen oder zu verbergen. Konkurrenzunternehmen führten in ihren Klagen an, dass dies einen Nachteil für sie darstelle. Ein PC-Hersteller kann zwar die Player RealOne oder MusicMatch auf neuen Computern einsetzen, jedoch immer nur unter gleichzeitiger Verwendung des Windows Media Player von Microsoft.

In seinem Service Pack muss Microsoft es Verbrauchern und PC-Herstellern zumindest ermöglichen, den Zugang zu den entsprechenden Technologien zu verbergen. Das Unternehmen hat sich jedoch unter Hinweis auf laufende Entwicklungen noch nicht dazu geäußert, wie dieser Vorgang denn tatsächlich ausgeführt wird.

„Microsoft wird die Vereinbarung so schnell wie möglich umzusetzen, und wir sind dabei, die geforderten Veränderungen in Windows XP SP1 zu integrieren, welches in der zweiten Hälfte des Jahres in den Handel kommt“, sagte Varma.

Die in der Vergangenheit bei Microsoft übliche Handhabung von gerichtlich angeordneten Änderungen an Windows könnte einen Anhaltspunkt für die gegenwärtigen Absichten des Unternehmens liefern. Im vergangenen Juli reagierte der Software-Riese auf eine weitgehend zu seinen Ungunsten ausgefallene Entscheidung eines Berufungsgerichts mit einer Lockerung seiner Lizenzbedingungen für Windows. Daraufhin konnten PC-Hersteller und Verbraucher den Zugang zum Internet Explorer über Windows entfernen. Doch letzten Endes bedeutete dies nur, dass das Programm-Symbol vom Desktop und im Start-Menü gelöscht werden konnte.

„Die Zugangspunkte werden gegenüber dem Verbraucher verborgen, doch die Technologie ist nach wie vor vorhanden“, so Rich Gray, ein im Silicon Valley ansässiger Anwalt, der das Microsoft-Verfahren verfolgt hat. „Konflikte mit der Middleware von Drittherstellern sind möglich. Und es ist möglich, dass Microsoft weiterhin die Entwickler der Software von Drittherstellern dazu ermutigt, diese an die Middleware von Microsoft anzupassen. Haben wir also viel erreicht? Ich denke, die Antwort lautet Nein.“

Der für Gartner tätige Analyst Michael Silver sagte, dass das Verbleiben der Middleware im Betriebssystem „eindeutig echte Anreize zurücklässt, mit denen Entwickler geködert werden sollen.“

„Solange diese Elemente vorhanden sind, kann Microsoft die Entwickler dazu bringen, ihre Programme auf diese statt auf die Middleware von Wettbewerbern auszurichten“, so Silver.

 

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