Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Fall Adobe gegen Usedsoft entschieden. Damit ist auch die letzte Verteidigungslinie der Hersteller nach dem Grundsatzurteil des EuGH im Juli gefallen. Sie hielten die Aufspaltung von Volumenlizenzverträgen für unzulässig. » weiter
UsedSoft hat den ehemaligen IBM-Chef Hans-Olaf Henkel sowie Heinrich von Pierer, den früheren Aufsichtsratsvorsitzenden der Siemens AG, für den Verwaltungsrat gewinnen können. Mit der prominenten Unterstützung soll nachdem durch das Urteil des EuGH vom Juli Rechtssicherheit herrscht, das Geschäft in Deutschland vorangetrieben und in anderen EU-Ländern ausgebaut werden. » weiter
Auch per Download erworbene Software kann künftig weiterverkauft werden. Allerdings halten die Richter die Aufspaltung von Lizenzen nicht für zulässig. Das sehen die Hersteller positiv. Oracle will zudem andere Wege ausloten, sein geistiges Eigentum zu verteidigen. » weiter
Die Richter gehen in ihrem Urteil über die Empfehlungen des EU-Generalanwalts vom April hinaus. Allerdings untersagen sie die Aufspaltung von Lizenzen. Das könnte den Handel in der Praxis erheblich erschweren. » weiter
Die Zeichen häufen sich, dass die letzten Bedenken für den Handel mit Software aus zweiter Hand ausgeräumt werden. Doch die Hersteller liefern heftige Rückzugsgefechte. ZDNet sprach mit UsedSoft-Chef Peter Schneider über den Markt. » weiter
Allerdings muss das Programm nach Auffassung von Generalanwalt Yves Bot weitergegeben werden - und nicht wie im Fall Usedsoft kopiert. Er widerspricht auch Oracle, das Software verkauft und nicht nur Lizenzen. Ein Urteil muss nun der Bundesgerichtshof fällen. » weiter
Ein Urteil wird noch 2012 erwartet. Danach fällt der Bundesgerichtshof das letztinstanzliche Urteil im Fall Oracle gegen Usedsoft. Der BGH hatte vergangenes Jahr das höchste europäische Gericht angerufen. » weiter
So will sie Forderungen der insolventen Schweizer Mutter entgehen. Die Rechnungen für interne Leistungen waren auf einmal fällig geworden. Laut Geschäftsführer besteht kein Zusammenhang mit laufenden Rechtsstreitigkeiten. » weiter
Er muss die installierte Software löschen, außerdem Schadenersatz zahlen und die Kosten des Prozesses tragen. Microsoft wertet das Urteil als Erfolg gegen Usedsoft. Der Händler bezeichnet es als Entscheidung in einem Einzelfall. » weiter
Deren Geschäftsbetrieb ruht wegen eines Streits mit einem Investor. Der Einkauf wird auf die Ländergesellschaften übertragen. Die deutsche Usedsoft-Tochter ist eigenen Angaben nach voll zahlungs- und lieferfähig.
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Der Händler hat Berufung in einem ähnlichen Verfahren in Deutschland angekündigt. Eine Entscheidung im Streit zwischen Usedsoft und Oracle um Gebrauchtsoftware liegt derzeit dem Europäischen Gerichtshof vor.
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Der Bundesgerichtshof hat sich um die Entscheidung gedrückt, ob der Weiterverkauf online erworbener Software legal ist: Er verweist auf eine EU-Richtlinie und wartet Antworten des EuGH ab. Die Anwender werden mit widersprüchlichen Botschaften der Beteiligten konfrontiert. » weiter
Laut einer EU-Richtlinie ist für die Vervielfältigung eines Programms die Zustimmung des Rechteinhabers nicht erforderlich. Der BGH ist sich aber nicht sicher, wann der Käufer als rechtmäßiger Erwerber anzusehen ist. Wann der EuGH entscheidet ist offen. » weiter
Im Rechtsstreit zwischen Oracle und Usedsoft haben beide Seiten heute ihre Argumente dem Bundesgerichtshof (BGH) vorgetragen. Der BGH wird nun entscheiden, ob Usedsoft gebrauchte Lizenzen von Oracle veräußern darf, die der Hersteller online vertrieben hat. ZDNet berichtet aus dem Gerichtssaal. » weiter
Experten erwarten in den USA weitreichende Auswirkungen auf den Handel mit digitalen Medien. Ein Verkäufer hatte gegen AutoDesk geklagt. Der Hersteller hatte ihm zuvor Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen und sein Ebay-Konto sperren lassen. » weiter
Gestritten wurde um die Zustimmung zur Lizenzübertragung von Software. Microsoft darf dieser nicht aus formalen Gründen widersprechen. Gegen das Urteil kann Microsoft Berufung einlegen. » weiter
Auslöser ist ein Revisionsverfahren im Streit zwischen Oracle und Usedsoft. Laut Oracle sind bis zu einer Entscheidung die bisherigen Urteile gültig und der Handel mit Gebrauchtsoftware rechtswidrig. Usedsoft hält diese Auslegung für falsch. » weiter
Streitpunkt ist die Herauslösung von Lizenzen aus Volumenverträgen. Einem Kunden in Süddeutschland war angeblich weder einen Original-Lizenzvertrag noch einen Original-Datenträger geliefert worden. Usedsoft will Berufung einlegen. » weiter
Der Wiederverkauf von Lizenzen anderer Hersteller ist nicht betroffen. Der Händler will in Berufung gehen. Geschäftsführer Peter Schneider spricht von "Taschenspielertricks der US-amerikanischen Software-Monopolisten". » weiter
Die vom Oberlandesgericht München abgelehnte Revision im Fall Oracle gegen Usedsoft wurde damit doch noch zugelassen. Laut Oracle sind bis zu einer Entscheidung die bisherigen Urteile gültig. Usedsoft hält deren Auslegung für falsch. » weiter