Facebook: Bundeskartellamt untersagt Zusammenführung von Nutzerdaten
Nur mit freiwilliger Einwilligung darf der Konzern Daten von WhatsApp und Instagram dem Facebook-Konto zuordnen. Da Facebook marktbeherrschend ist, darf es die Nutzung nicht vom Einverständnis mit seinen Datenpraktiken abhängig machen. weiter