RapidShare-App fürs iPhone verfügbar
Für Nutzer mit vorhandenem RapidShare-Konto ist sie kostenlos. Alle anderen zahlen 2,99 Euro. Das Programm beherrscht Audio- und Video-Playback sowie E-Mail-Versand.
Für Nutzer mit vorhandenem RapidShare-Konto ist sie kostenlos. Alle anderen zahlen 2,99 Euro. Das Programm beherrscht Audio- und Video-Playback sowie E-Mail-Versand.
Firmengründer Michael Robertson haftet aber für 500 Lieder, die er selbst hochgeladen hat, ohne die Rechte zu besitzen. Ihm drohen bis zu 75 Millionen Dollar Strafe. Für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer sind Clouddienste aber nicht haftbar.
Das geht aus einer Verteidigungsschrift von MP3tunes hervor, gegen das EMI geklagt hat. Die Plattenfirma soll selbst keinen Überblick mehr haben, welche Links legal und welche illegal sind. MP3tunes hofft, das die Klage abgewiesen wird.
Es geht um 148 E-Books. Sie waren trotz eines Verbots vom Februar 2010 weiterhin verfügbar. Der Filehoster hält die Rechtslage für komplizierter, als die Amerikaner sie darstellen. Das OLG Düsseldorf hat im Mai eine Haftung durch Rapidshare abgelehnt.
» weiter ...Das Geschäftsmodell halten die Richter für grundsätzlich legal. Wichtig ist ihnen, dass der Filehoster keine Listen von Inhalten anbietet. Die einstweilige Verfügung der Vorinstanz ist damit hinfällig.
» weiter ...Links zu urheberrechtlich geschützten Inhalten sollen auf den Laden umgeleitet werden. Der Filehoster hat schon Kontakt zu Medienkonzernen aufgenommen. Zudem will er den Kampf gegen illegale Uploads von geschütztem Material verstärken.
» weiter ...Sie untersagt die Verbereitung von 148 urheberrechtich geschützten Werken von sieben amerikanischen Verlagen. Die Association of American Publishers hat weitere rechtliche Schritte angedroht. Rapidshare will Rechtsmittel einlegen.
» weiter ...Der Webhoster Rapidshare haftet als Mitstörer für Urheberrechtsverletzungen Dritter, die über die Webpräsenz ermöglicht werden. Zur Vermeidung weiterer Rechtsverletzungen muss Rapidshare darlegen, welche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden sollen, so das Landgericht Hamburg.
» weiter ...Laut dem Oberlandesgericht Hamburg soll Rapidshare Nutzer, die wegen des rechtswidrigen Uploads von Dateien aufgefallen sind, umfassend überwachen. Die bisherigen Maßnahmen hält es für unzureichend. Eine Schadensersatzpflicht besteht jedoch nicht.
» weiter ...Die Entscheidung sei ein Meilenstein im Kampf gegen die illegale Nutzung von Musikwerken. Rapidshare hält das Urteil dagegen nicht für einen Durchbruch. Der Sharehoster fordert zur Lösung des Problems Zusammenarbeit statt Gerichtsverfahren.
» weiter ...CRM-Anbieter haben die Sozialen Medien schon längst für sich entdeckt. Firmen nehmen die neuen Angebote aber erst allmählich an. Andreas Stoll, Experte beim Beratungs- und Softwarehaus Consol, erklärt im ZDNet-Videointerview ...
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