Das von Google, Microsoft und Netflix entwickelte Verfahren ist bereits in Chrome implementiert. Das W3C beginnt nun mit der Standardisierung. FSF und EFF dagegen protestieren gegen "DRM in HTML-Videos". » weiter
Das Verfahren würde effektiv den Einsatz gebraucht gekaufter Spiele verhindern. Spielemedien verfügen dem Antrag zufolge über einen RFID-Chip. Er schränkt sie auf ein Nutzerkonto ein. Auf einer fremden Konsole sind sie nicht lauffähig. » weiter
Das Hauptproblem: Trial-Versionen bringen die Logik der Vollversion gleich mit. Berechtigungen in Tokens.dat lassen sich aber manipulieren und auch eventuelle Werbung abstellen. Sicherer wäre eine Aufteilung in zwei Dateien. » weiter
Dies soll Lizenzen für bestimmte Zuseherzahlen ermöglichen. Auch eine Kindersicherung und die Altersfreigabe könnte man so durchsetzen. Der Konsument würde allerdings im eigenen Wohnzimmer ausgeschnüffelt. » weiter
Das Landgericht Leipzig hat ihn der massenhaften Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden. Sein Geständnis legten die Richter positiv aus. Ihm drohten bis zu 15 Jahre Haft. » weiter
Das Landgericht Leipzig hat ihn der massenhaften Urheberrechtsverletzung für schuldig befunden. Sein Geständnis von Ende März legten die Richter positiv aus. Ihm drohten bis zu fünf Jahre Haft. » weiter
Finanziert hat das Streamingportal angeblich der Besitzer von Gulli.com. Bastian P. hat seine Einnahmen aber nach eigenen Angaben immer korrekt versteuert. Seit 2008 soll er 700.000 Euro Gewinn gemacht haben. » weiter
Nach Informationen von Focus hat die Staatsanwaltschaft Dresden die PayPal-Daten von Premiumkunden gefunden. Sie haben für einen werbefreien Zugriff auf Kino.to gezahlt. Es drohen Geldbußen, aber keine Haftstrafen. » weiter
Das Streaming-Verzeichnis ist erst nach dem Aus von Kino.to vergangenen Juni gestartet. Ein Strafantrag der GVU hatte schon die Schließung des Vorgängers veranlasst. Im Oktober hatte KinoX.to laut Meedia 1,8 Millionen Besucher. » weiter
GEMA-Blogger Franco Walther schreibt in einem Kommentar zu einem ZDNet-Artikel, man sei für die Sperren zahlreicher Musikvideos auf YouTube gar nicht verantwortlich. Doch die Fakten sprechen gegen diese abenteuerliche Theorie. » weiter
Der Gesetzgeber meint mit "vervielfältigen" auch "herunterladen". Das schließt zeitweiliges Herunterladen ein. Den vierten Angeklagten im Fall Kino.to hat der Richter jetzt zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. » weiter
Martin S. hat rund 210.000 Euro mit Werbung auf Kino.to verdient - nach Abzug seiner Ausgaben. Zudem soll er allein 23.000 illegal kopierte Filme hochgeladen haben. Er war laut Staatsanwaltschaft das "Aushängeschild" des Streamingdiensts. » weiter
Marcus V. soll ein umfassendes Geständnis abgelegt haben. Er gilt als Mittäter auf mittlerer Ebene. Beim Amtsgericht Leipzig sind noch zwei weitere Verfahren in dem Fall anhängig: gegen den Chef sowie den Techniker des Portals. » weiter
Uhr von Charlie Osborne, Peter Marwan und Zack Whittaker
In den USA wird derzeit der Entwurf eines "Stop Online Piracy Act" diskutiert. ZDNet zeigt, worum es darin geht, welche Auswirkungen das Gesetz hätte und warum der Ansatz die Probleme mit dem Urheberrecht im Web nicht lösen wird. » weiter
Richter John Walter hat eine einstweilige Verfügung erlassen. Der Streaming-Dienst hat eine Woche Zeit, der Anordnung nachzukommen. Gegner im Rechtsstreit ist die Motion Picture Association of America. » weiter
Es wäre das erste Mal, dass Werber belangt würden. Dem Betreiber des Streaming-Verzeichnisses drohen bis zu 15 Jahre Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft geht von umfangreicher Steuerhinterziehung und Geldwäsche aus. » weiter
Auf den Weg gebracht haben sie die Betreiber von Cineastentreff.de. Bis zum 22. Juni hat das Land Sachsen Zeit, die Rechtswidrigkeit zu beseitigen. Sonst droht ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro. » weiter
13 Personen wurden festgenommen, nach einer weiteren fahndet die Polizei. Auch eine Reihe von Streamhostern haben die Beamten vom Netz genommen. Dass auch gegen Nutzer vorgegangen wird, ist unwahrscheinlich. » weiter
Laut CEO Steve Ballmer erzielt das Unternehmen dort bei nahezu gleichen PC-Verkäufen im Vergleich zu den USA nur fünf Prozent des Umsatzes. Die Einnahmen sind geringer als die in den Niederlanden. » weiter
Es muss noch vom gesamten Senat genehmigt werden. Gegenwind kommt vom demokratischen Senator Ron Wyden. Er könnte die Regelung auf unbestimmte Zeit blockieren. » weiter