Kündigung eines schnüffelnden Administrators ist gerechtfertigt
Das Landesarbeitsgericht München hat im Streit um eine Kündigung ein für Systemadministratoren wichtiges Urteil gefällt. Überschreitet ein Admin seine Zugriffsrechte, indem er unberechtigt E-Mails liest, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
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