Landtag verabschiedet Bayerntrojaner

Einsatz auch im Umfeld von Verdächtigen erlaubt

Gegen die Stimmen der Opposition hat die CSU im bayerischen Landtag den heimlichen Zugriff auf die Rechner Verdächtiger über eine im Volksmund inzwischen „Bayerntrojaner“ genannte Spionagesoftware ermöglicht. Die neue Regelung soll am 1. August in Kraft treten. Die Ermittler dürfen dann heimlich in Wohnungen eindringen, um Überwachungstechnologien zu installieren. Das gilt auch für Personen aus dem „Umfeld“ von Verdächtigen.

Nun darf auch der bayerische Verfassungsschutz – wie die Polizei – Wohnräume abhören und Mobiltelefone orten. Mit der Lizenz für den Zutritt zu Wohnungen übertreffen die Bayern die Vorgaben des Bundes, die lediglich Online-Durchsuchungen vorsehen.

Eingeschränkt werden durch das Gesetz jedoch die automatische Erfassung von Auto-Kennzeichen und die Rasterfahndung. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen diese nur noch bei konkreter Gefährdung angewendet werden.

Oppositionelle wie die Grünen-Rechtsexpertin Christine Stahl oder der SPD-Abgeordnete Florian Ritter äußerten starke Zweifel, ob dieses Gesetz verfassungskonform sei und sprachen von einem bürgerrechtlichen Desaster. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hingegen verteidigte das Gesetz und sieht es nicht im Konflikt mit der Verfassung. Diese Abhörmaßnahmen seien vielmehr nötig, um mit den neuen technischen Möglichkeiten etwa von Pädophilen und Terroristen mithalten zu können. Der Staat, so argumentiert Herrmann, habe eine verfassungsrechtliche Schutzpflicht für seine Bürger. Daher seien die Reaktionen aus der Opposition überzogen.

Die Maßnahmen kämen nur in absoluten Extremfällen zum Einsatz. Es sei „absurd“ so Herrmann, dass unbescholtene Bürger eine Online-Durchsuchung zu fürchten hätten. Neben der Überwachungsfunktion scheinen für die CSU bei der Verabschiedung des Gesetzes auch andere Überlegungen eine Rolle gespielt zu haben. So erklärte Herrmann, dass Bayern das erste Land in Deutschland sei, das die gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchung schaffe. Damit rücke der Freistaat zum „Marktführer im Bereich Innere Sicherheit“ auf.

„Die Online-Durchsuchung ist nichts anderes als eine heimliche Hausdurchsuchung“, kommentierte Florian Ritter, Online-Experte der SPD. So seien weder die präventive Rasterfahndung noch die Online-Durchsuchung verfassungskonform. Ritter sehe in diesen Maßnahmen kein brauchbares Mittel für die Polizeiarbeit, außerdem gebe es nicht genügend Beamte für die Auswertung der auf diese Weise gewonnenen Daten.

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3 Kommentare zu Landtag verabschiedet Bayerntrojaner

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  • Am 4. Juli 2008 um 19:04 von Immer-mehr-Staatsentäuschter

    Neee, falsch. . .
    … ist diese Aussage, Herr Herrmann: "…Damit rücke der Freistaat zum ‚Marktführer im Bereich Innere Sicherheit‘ auf…"!

    Richtig muß sie heißen: "Damit schließt der Freistaat die bisherigen Lücken zu Gestapo und Stasi", denn wovon diese großen "Vorbilder" nur träumen konnten, wird jetzt bei ihnen im sogenannten "Freistaat" verwirklicht.

    Und die Aussage "…Es sei ‚absurd‘ so Herrmann, dass unbescholtene Bürger eine Online-Durchsuchung zu fürchten hätten…" ist ebenso Verkackeierung, denn alle unbescholtenen Bürger müssen sie nicht "fürchten" sondern werden sie früher oder später "erwarten dürfen", so hemmungslos und jetzt auch noch "rechtsstaatlich" werden die Begehrlichkeiten auch ausgenutzt werden. Gründe dafür lassen sich schnell konstruieren: und wenn man ’nur‘ zum "Umfeld" gemacht wird.

    Und ganz ehrlich: lieber ertrage und wehre ich wie bisher "…Pädophilen und Terroristen…" ab, um sie anschließend ordentlich zu verknacken, als jetzt selbst jederzeit und heimlich-unheimlich unter Präventivverdacht zu stehen, auch wenn’s ein goldenes Gefängnis ist, von dem viele wohl noch glauben, es wäre die Freiheit!!!

    Na dann, gute Nacht Demokratie und willkommen in der Nachfolgediktatur von Stasi, Gestapo und Co!!!

    P.S.: vielleicht holt ihr euch schon mal bei den Chinesen die Tipps, wie man nach Hinrichtungen (die sicherlich bald auch Gesetz werden, natürlich nur zum Schutz gegen "…Pädophilen und Terroristen…") den Hinterbliebenen die Munitionskosten des Hinrichtungskommandos abknüpft. Natürlich Mehrwertsteuerpflichtig, schließlich sollte der Finanzminister auch noch was davon haben, z.B. für die nächste Diätenerhöhung!!!

    • Am 12. Juli 2013 um 15:22 von Pirat_labs

      Haha die müssen noch in die wohnung einbrechen um das ding zu installieren :)
      Das macht man per remote prozedurcall exploit :)

  • Am 6. Juli 2008 um 12:51 von C. Eckardt

    Die wahren Verbrecher sitzen in München
    und nennen sich bayerische Staatsregierung. Ein Parlament, das Bundesverfassungsgerichtsurteile mißachtet bricht selbst die Regeln der Demokratie. Den federführenden Politikern gehört die Immunität aberkannt mit anschließender Verurteilung zu langjährigen Haftstrafen.

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