Yagendoo bietet Datenschutz-Plug-in für WordPress an

Unter Rechtsexperten ist umstritten, inwieweit etwa Facebooks "Like"-Button gesetzeskonform ist. Die Ergänzung sorgt für regelgerechte Einbettung von Social Tools. Sie eignet sich für Wordpress 3.0.5 oder höher.

Die Yagendoo Media GmbH bietet ein kostenloses Plug-in für WordPress zum Download an. Mit ihm können Sitebetreiber soziale Tools wie Facebook, Twitter oder Flattr datenschutzkonform einbinden. Das Plug-in wurde in Zusammenarbeit mit der auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei ResMedia aus Mainz erstellt. Es ist zu WordPress ab Version 3.0.5 kompatibel.

Bei der Verwendung fordert das WordPress-Plug-in Surfer, die das erste Mal die Seite besuchen auf, der Nutzung zuzustimmen, bevor Tools wie Facebook- oder Twitter-Button geladen werden. Das ist laut Yagendoo-Geschäftsführer Yannick Spang derzeit der beste Weg, um sich vor Abmahnungen zu schützen. Die Zustimmung wird mittels Cookie gespeichert, so dass sie nicht jedes Mal neu eingeholt werden muss.

Davor, dass solche Abmahnungen in Zukunft vermehrt ausgesprochen werden könnten, haben bereits mehrere Anwälte gewarnt. Wegen der Verwendung von Facebooks Like-Button hat zumindest ein Onlinehändler bereits eine Abmahnung von einem Wettbewerber erhalten. Ob sich diese aufrechterhalten oder erfolgreich anfechten lässt, ist unter Experten umstritten – genauso wie die datenschutzrechtlichen Aspekte der Nutzung von Social-Media-Plug-ins überhaupt.

Laut ResMedia werden beispielsweise bei der Verwendung des „Like“-Buttons Daten des Nutzers an Facebook in den USA weitergegeben. Dieser Vorgang könnte ohne die vorherige datenschutzrechtliche Einwilligung des Nutzers unzulässig sein. Die rechtliche Problematik liege unter anderem darin, dass Facebook bislang nicht darüber informiere, welche Daten in welchem Umfang übertragen werden, heißt es. Bei vollständigen IP-Adressen handle es sich nach vielfach vertretener Ansicht um personenbezogene Daten. Bei deren Übertragung könnte daher ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen vorliegen.

Die Betreiber der Website Hamburg.de hatten bereits im Sommer vergangenen Jahres den „Like“-Button aus diesen Überlegungen heraus entfernt. Der Händlerbund empfiehlt, bei Verwendung von Facebook-Plug-ins zumindest die Datenschutzerklärung zu ergänzen. Ein geeignetes Hinweisblatt bietet er zum Download an. Die Kanzlei Ferner aus Alsdorf gibt ebenfalls Hinweise, wie sich Facebooks „Like“-Button ihrer Ansicht nach datenschutzkonform einsetzen lässt.

Wenn IP-Adressen als personenbezogene Daten zu sehen sind – was unter Juristen und in der Rechtsprechung umstritten ist -, würde eine einfache Belehrung vor der Übermittlung aber nicht ausreichen, sondern es müsste eine Einwilligung eingeholt werden. Vor kurzem hatte das Oberlandesgericht Hamburg in einem Filesharing-Fall die IP-Adresse nicht zu den personenbezogenen Daten gerechnet. Abschließend ist das Thema damit jedoch gewiss nicht behandelt.

Die Kanzlei Dr. Bahr wies vor einiger Zeit in einer Stellungnahme zudem darauf hin, dass Social Tools Daten von sämtlichen Besuchern einer Website sammeln – also auch solchen, die sich dort nicht angemeldet haben. Laut der Kanzlei wäre es nicht ausreichend, wenn die Diensteanbieter die Weiterleitung der Daten auf solche Anwender begrenzen würden, die sich bei dem Dienst vorab angemeldet haben. Bei den wenigsten Diensten sei nämlich klar, welche Daten tatsächlich erhoben werden: „Vor allem die Regelungen der Tool-Anbieter, an wen diese Daten weitergegeben werden, sind ein derartiges Wischiwaschi, dass kein sterbliches Wesen auf Erden in der Lage ist, diese Frage zu beantworten.“

Update 16. März 8 Uhr 50

In einer aktuellen Betrachtung kritisiert die Kanzlei Dr. Bahr das von Yagandoo angebotene Plug-in als unzureichend: Es erfülle wichtige Anforderungen aus Paragraf 13 Absatz 2 und Absatz 3 des Telemediengesetzes nicht. So fehle zum Beispiel die umfassende Aufklärung über den Inhalt und den Umfang der erteilten Einwilligung sowie die Belehrung, dass der Nutzer die Einwilligung jederzeit widerrufen kann. Die Kanzlei ResMedia hält die Anforderung durch die jetztige Ausführung für ausreichend erfüllt. Yagandoo selbst hat mitgeteilt, dass das Plug-in und die Idee grundsätzlich bei Nutzern gut ankommen, das Pop-up aber als zu aufdringlich empfunden wird. In der nächsten, möglicherweise noch heute verfügbaren Version, sollen daher weitere Hinweisarten auswählbar sein.

Wordpress-Plug-in von Yagandoo - Hinweis (Screenshot: ZDNet).
Ist das WordPress-Plug-in von Yagandoo installiert, müssen Surfer erst diesen Hinweis akzeptieren, bevor sie eine Site mit Social Tools von Facebook, Flattr oder Twitter besuchen können (Screenshot: ZDNet).

Themenseiten: Business, Facebook, Gerichtsurteil, Internet

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