Patentklage trifft Google, Microsoft und Apple
Cygnus Systems hat Google, Microsoft und Apple wegen der Verwendung von Vorschaubildern als Dateisymbole verklagt. Der Klageschrift zufolge sollen Google Chrome, Windows Vista und der Internet Explorer 8 sowie das iPhone, Safari und Mac OS X gegen von Cygnus Systems gehaltene Patente verstoßen.
Cygnus hat sich nach eigenen Angaben eine Technologie für die Erstellung grafischer Symbole schützen lassen, "wobei das Icon ein Bild des Inhaltes oder eines Teiles des Inhaltes einer oder mehrerer Computerdateien" anzeigt. Der Klage zufolge wurde das Patent 2001 beantragt und im März 2008 genehmigt. Wie Ars Technica berichtet, hat das Unternehmen bereits 1998 einen ersten Patentantrag auf Vorschaubilder in Symbolen gestellt.
Mit der Klage will Cygnus den drei Unternehmen die weitere Nutzung seiner Patente untersagen. Zusätzlich verlangt der Netzwerkanbieter Schadenersatz für entgangene Lizenzeinnahmen. Cygnus schließt nicht aus, die Patentklage auch auf andere Unternehmen auszuweiten.
1 von 1 Lesern fanden diesen Artikel nützlich.

Tags:
Hier gibt es ein Fehler im System, nicht bei den Unternehmen, die Technologien anwenden. Kein Wunder, wenn die drei das einfach abwehren werden!
Naja, wieder ein Markt, wo Aktionäre sich die Hände reiben und die Taschen weit öffnen...
Hat eigentlich schon mal ein Bäcker daran gedacht, das "Rezept" für seine super knusprigen Brezeln patentieren zu lassen? Oder Onkel Fred die "Methode", wie er seinen Salat in den Beeten so akkurat einpflanzt? Oder Tante Isolde ihr Salbeiextrakt-Tee spezial "Rezept" gegen Halsweh?
- Sie schütteln den Kopf und denken geht nicht?
Tja, und was machen die großen Konzerne dann ihrer Meinung nach?
§ 1 PatG - Patentfähige Erfindung
(1) Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.
So sagt es zumindest das deutsche Patentrecht.
In Abs. 2 heißt es weiter:
(2) Patente werden für Erfindungen im Sinne von Absatz 1 auch dann erteilt, wenn sie ein Erzeugnis, das aus biologischem Material besteht oder dieses enthält, oder wenn sie ein Verfahren, mit dem biologisches Material hergestellt oder bearbeitet wird oder bei dem es verwendet wird, zum Gegenstand haben. Biologisches Material, das mit Hilfe eines technischen Verfahrens aus seiner natürlichen Umgebung isoliert oder hergestellt wird, kann auch dann Gegenstand einer
Erfindung sein, wenn es in der Natur schon vorhanden war.
Wenn dir das immer noch nicht, dann gehe Jura studieren und verändere die Welt...
Ne! Da komme ich zu sehr mit meinem Gewissen in Konflikt ;-)
Danke für die rechtliche Auskunft.
Mir ist schon bewußt, dass die Patente rechtens sind. Ich frage mich nur "manchmal" nach dem Sinn - denn ein Patent anmelden ist nicht einfach und kostet Geld! Also kann sich das nur jemand leisten, der über die entsprechenden Vorraussetzungen verfügt. Spannend wird es dann noch, wenn zwei sich entsprechende/ähnliche Parteie einreicht werden... da hat wohl Normalbürger gar keine Chance mehr, weil er nicht über die Geldmittel eines Rechtsstreites verfügt. Und das empfinde ich nicht als Gerecht.