New Yorker Staatsanwalt prüft Fusion von AT&T und T-Mobile USA

Generalstaatsanwalt Eric Schneiderman befürchtet Nachteile für Verbraucher und Firmen in dem US-Bundesstaat. Dazu gehören unter anderem steigende Mobilfunkpreise. Den Zusammenschluss der beiden Firmen könnte New York mit einer Kartellklage blockieren.

Generalstaatsanwalt Eric Schneiderman (Bild: New York Office of the Attorney General)
Generalstaatsanwalt Eric Schneiderman (Bild: New York Office of the Attorney General)

Der New Yorker Generalstaatsanwalt Eric Schneiderman hat eine detaillierte Prüfung der geplanten Übernahme von T-Mobile USA durch AT&T für 39 Milliarden Dollar angekündigt. Einer Mitteilung seines Büros zufolge will er den Zusammenschluss auf mögliche Wettbewerbsnachteile für Verbraucher und Firmen in dem US-Bundesstaat untersuchen.

Mit dem Kauf der Mobilfunktochter der Deutschen Telekom, der aktuellen Nummer vier im US-Mobilfunkmarkt, würde AT&T zum Marktführer aufsteigen. Zusammen hätten beide Unternehmen mehr als 130 Millionen Vertragskunden.

Nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft führt die Fusion zu einem Duopol im US-Mobilfunkmarkt. AT&T und der derzeitige Branchenprimus Verizon erhielten die Kontrolle über fast 80 Prozent aller Mobilfunkkunden in den Vereinigten Staaten. Negative Folgen befürchtet Schneiderman vor allem für Regionen im US-Bundesstaat New York wie Rochester, Albany, Buffalo und Syracuse, in denen die Auswahl von Mobilfunkanbietern schon jetzt begrenzt sei.

„Das Letzte, was New Yorker in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten benötigen, sind steigende Mobilfunkpreise“, sagte Schneiderman. Günstige Mobilfunkdienste und -technologien seien für das digitale Breitbandinternet der Zukunft von großer Bedeutung, und es müsse sichergestellt werden, dass alle New Yorker von diesen wichtigen Innovationen profitierten.

AT&T und die Deutsche Telekom sind zuversichtlich, dass sie die benötigten Genehmigungen von Regulierungs- und Kartellbehörden erhalten werden. In erster Linie müssen die Federal Communications Commission (FCC) und das US-Justizministerium der Transaktion zustimmen. Laut Larry Downes, Autor und Berater, spielen aber auch die Regierungen der einzelnen US-Bundesstaaten eine wichtige Rolle.

„Die Kartellprüfungen der Bundesstaaten sind alles andere als symbolisch“, schreibt Downes in einer E-Mail an ZDNet. „Auch wenn Unternehmen nicht generell eine Genehmigung der Generalstaatsanwälte benötigen, haben die Bundesstaaten die Möglichkeit, Kartellklagen einzureichen.“ Als Beispiel nannte er das Kartellverfahren gegen Microsoft. Ein Vergleich sei an den Staatsanwälten gescheitert, so Downes.

Sollten sich die Bedenken des Staates New York bestätigen, wird Schneiderman wahrscheinlich bei einem Gericht eine Verfügung gegen den Zusammenschluss von AT&T und T-Mobile USA beantragen. Das könnte dazu führen, dass New York und auch andere US-Bundesstaaten Zugeständnisse fordern, die dann zum Bestandteil möglicher Auflagen von FCC und US-Justiz würden.

Auch der US-Mobilfunkanbieter Sprint will sich gegen den Verkauf von T-Mobile USA wehren. Das Unternehmen befürchtet ebenfalls, dass ein Duopol entsteht. Zudem kehre die Fusion eine fast 30-jährige Entwicklung in Richtung eines offenen Kommunikationsmarkts um.

Themenseiten: AT&T, Business, Deutsche Telekom, LTE, Sprint, T-Mobile, Übernahmen

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