GEMA will 3,47 Euro pro Blu-ray-Rohling

Die Forderung hat sie vor dem Ende eines laufenden Schiedsstellenverfahrens im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dort finden sich auch neue Tarife für CDs und DVDs. Der "Informationskreis Aufnahmemedien" hält die Forderungen für überzogen.

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) verlangt von Herstellern und Importeuren von optischen Speichermedien neue Tarife. Am höchsten fällt die Vergütung für einen Blu-ray-Rohling (25 GByte) aus: Je Stück sollen 3,473 Euro an die GEMA abgeführt werden.

Eine Sprecherin des Informationskreises Aufnahmemedien erklärte auf Anfrage von ZDNet, dass die von der ZPÜ im Bundesanzeiger kommunizierten Tarife keineswegs das Ergebnis einer Verhandlung darstellen, so wie das im Urheberrecht (Paragraf 12 und 13a UrhWG) gefordert werde. Für zwei Bereiche, Audio-CD und Blu-ray, seien nicht einmal die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erhebung einer Abgabe geklärt. Außerdem seien mit dem Informationskreis Aufnahmemedien darüber bisher keine Verhandlungen geführt worden.

Wie das Fachhandelsblatt Computer Reseller News berichtet, ist den Beteiligten offenbar noch völlig unklar, wie die Vergütung entrichtet werden soll. Für die Hersteller dieser Medien verhandelt üblicherweise der Informationskreis Aufnahmemedien mit der ZPÜ. In ihm sind etwa Hama, Imation, Maxell, Panasonic, Philips und Verbatim organisiert.

Auch die von der ZPÜ anvisierten Tarife für die anderen CD- und DVD-Rohlinge hält der Informationskreis Aufnahmemedien für „vollkommen unangemessen“. Darüber habe es zwar bereits Verhandlungen gegeben, diese seien aber gescheitert. Derzeit liege der Fall bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts. Mit einer Entscheidung dieser Stelle rechne man nahezu täglich. Sobald diese vorliege, werde sich der Informationskreis Aufnahmemedien offiziell äußern.

Die GEMA beruft sich dagegen im Wesentlichen auf die Paragrafen 54 und 54a der neuen Fassung des Urheberrechtsgesetzes. Die Höhe der Tarife begründete eine GEMA-Sprecherin gegenüber ZDNet mit den Ergebnissen einer Studie der Schiedsstelle.

Der Informationskreis Aufnahmemedien hat seit 1985 einen Gesamtvertrag mit der ZPÜ. Er wurde bei Einbeziehung neuer Produkte immer wieder angepasst und durch Zusatzvereinbarungen ergänzt. Dieser Vertrag wurde jedoch von der ZPÜ nach der Gesetzesnovelle zum 31. Dezember 2008 gekündigt. Wie das Verfahren normalerweise ablaufen sollte, zeigt die Einigung im Mai 2009. Damals einigten sich ZPÜ und Herstellervertretung auf die Höhe der Vergütungssätze für Speicherkarten und USB-Sticks. Demnach ist für diese Speichermedien unabhängig von ihrer jeweiligen Kapazität ein Vergütungssatz von 0,10 Cent pro Stück zu zahlen.

Vergütungen für die private Vervielfältigung für optische Speichermedien

Produkt Vergütung (1. Januar 2008 – 31. Dezember 2009) Vergütung (ab 1. Januar 2010) Bisheriger durchschnittlicher Endkundenpreis des Mediums (Stand 1. Februar 2010)
CD-R 7,2 Cent je Spielstunde für 30 Prozent der Rohlinge 6,2 Cent pro Stück 15 Cent
CD-RW 7,2 Cent je Spielstunde für 30 Prozent der Rohlinge 19,7 Cent pro Stück 11 Cent
DVD+/-R, 4,7 GByte 8,7 Cent je Spielstunde 13,9 Cent pro Stück 14 Cent pro Stück
DVD+/-RW 4,7 GByte 8,7 Cent je Spielstunde 27,1 Cent pro Stück 93 Cent
DVD-RAM, 4,7 GByte 8,7 Cent je Spielstunde 55 Cent pro Stück 1,83 Euro pro Stück
DVD-RAM, 9,4 GByte 1,264 Euro pro Stück 1,264 Euro pro Stück 3,94 Euro pro Stück
DVD Double Sided, 9,4 GByte 11,7 Cent pro Stück 11,7 Cent pro Stück 3,86 Euro pro Stück
DVD Double Layer / Dual Layer, 8,5 GByte 38,6 Cent pro Stück 38,6 Cent pro Stück 1,20 Euro pro Stück
Blu-ray, 25 GByte 3,473 Euro pro Stück 3,473 Euro pro Stück 3,48 Euro pro Stück

Bei den genannten Vergütungen handelt es sich um die am 30. Dezember 2009 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tarifvorstellungen der ZPÜ. Die Endkundenpreise wurden durch Recherche in einer Preissuchmaschine ermittelt und sollen lediglich als Orientierung dienen. Sie verstehen sich pro Stück in einer der einfachsten Ausführungen und ohne Jewel Case.

Themenseiten: Blu-ray, Business, Hama, Hardware, Imation, Panasonic, Philips, Urheberrecht, Verbatim

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6 Kommentare zu GEMA will 3,47 Euro pro Blu-ray-Rohling

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  • Am 2. Februar 2010 um 8:40 von Matthias

    Mehr als 3 Euro Gema für einen BluRay Rohling, geht´s noch?
    Es hat lange gedauert, bis ich BD-Rohlinge für unter 3 Euro gefunden habe.
    Jetzt kaufe ich je eine Spindel, 10 Stück, bedruckbar für zusammen 23 Euro.

    Normalerweise ist 2 Euro pro Stück für jedes optische Speichermedium die absolute Schmerzgrenze.

    Letztlich ist es egal, ob CD, DVD oder BD, früher oder später wurden bzw. werden sie pro Stück unter 1 Euro verkauft.

    Ein Medium künstlich so teuer zu machen, dass es kaum gekauft wird und sich im Massenmarkt nicht durchsetzt, dass scheint Gema´s einzig wahres Ziel zu sein.
    Jetzt müssen nicht nur die Verbraucher sich wehren, sondern auch die Rohling- und die Brenner-Industrie.

    Hier mein Vorschlag zur (maximalen) Vergütung:
    CD-R/RW: 10 ct
    DVD-R/RW/RAM: 20 ct
    BD-R/RW: 30 ct

    Beispiel Musikkosten:
    12 Tracks bei iTunes = ~ 12 Euro
    diese 12 Tracks auf einem Album bei Amazon: 10 Euro

    Als Dank, dass ich denen sämtliche Produktionskosten abnehme, schon was drauflege, zusätzlich drauflegen muss für Hülle und Druckarbeiten, soll ich noch ne GEMA-Vergütung indirekt bezahlen?

    Das führt die gesamte Gebühr ad absurdum.

    • Am 25. Mai 2012 um 18:52 von schnulli

      AW: GEMA will 3,47 Euro pro Blu-ray-Rohling
      lass sie schnorren…, bald brauchen wir die dinger eh nicht mehr.

      ich weiss schon nicht mehr, wann ich das letzte mal nen datenträger gebrannt habe. kommt eh alles auf die tragbare festplatte.

      • Am 5. Oktober 2012 um 2:37 von Peter

        Tja, dann lass dir sagen, dass die Gema für eine externe Festplatte mit einer Speicherkapazität von >= 1 TB auch 9,00 Euro kassiert (gut, ist bei weitem nicht so viel wie die 3 Euro nochwas für ne Blue-Ray, aber das kann ja noch mehr werden)…
        Für nen USB-Stick verlangt sie auch bis zu 1,95 pro Stück.

        Richtig lustig wirds aber erst bei Smartphones:
        Generell werden da 12,00 Euro fällig haben diese allerdings einen Touchscreen (geiles Kriterium, oder?) sind es schon 16,00 Euro. Haben sie zusätzlich zum Touchscreen auch noch einen internen Speicher von mehr als 8 GB werden 36,00 Euro (in Worten: sechsunddreißig Euro!!!) fällig!

  • Am 2. Februar 2010 um 10:53 von Paul

    Rohlingabgaben
    Diese Abgabenmafia widert mich an.
    Wenn es wenigstens eine öffentliche Aufstellung geben würde wo das Geld dann hinfließt. Für jeden Bauern wird mittlerweile zwingend vorgeschrieben das seine EU-Subventionen mit Namen im Internet veröffentlicht werden.
    Wer kontrolliert diese Abgabenmafia und wer prüft wie dieses Geld verteilt wird?
    Wenn ich sehen könnte welcher Künstler wieviel bekommt und was sich diese Abgabenvereinigung selber behält dann wäre soviel Tranparenz geschaffen das ich diese Abgaben akzeptieren könnte. Leider ist mein Mißtrauen zu groß als das ich glauben kann das dieses Geld gerecht verteilt wird.
    Kaufe meine Rohlinge im Ausland solange es keine vertrauensbildende Vorgaben seitens dieser Abgabevereine gibt.

    • Am 2. Februar 2010 um 17:07 von Martin

      AW: Rohlingabgaben
      Die Abgaben bei der GEMA werden öffentlich einsehbar wieder an die Künstler verteilt. Dies ist schon seit langem so.
      Die Verteilungsschlüssel entsprechen dem jeweiligen CD/Musik-Absatz des jeweiligen Künstlers. Das ist in den Augen der GEMA fair.
      Dumm ist es nur, wenn man eine unbekannte/neue Band bzw. Musiker ist, der bei der GEMA unter Vertrag steht. Da bekannte Künstler die meisten Lieder im Radio/TV/Feste spielen, bekommen die auch am meisten Geld.
      Sprich, der kleine GEMA Künstler bekommt vom Geld der Einstrittskarten auf dem Dorf-Fest kaum was, weil Bohlen, Silbereisen etc. alles absahnen.
      Genau aus diesem Grund versuchen viele Neue Musiker die GEMA zu umgehen. Aber GEMA ist wie die GEZ, man muss da schon sehr kräftig protestieren.
      Z.B das letzte privat organisierte Konzert von „Thievery Corporation“ endete mit einer hohen Strafzahlung an den privaten Veranstalter, obwohl dieser die Künstlergruppe voll bezahlte. Es hätte über die GEMA abzgl. horrender Bearbeitungsgebühr gehen müssen. Das meiste Geld wäre dann eh an Dieter Bohlen & Co. geflossen.
      Also, GEMA eher vermeiden und bekämpfen!

  • Am 8. Oktober 2012 um 14:35 von itsme

    Das Einzige, was hier noch Sinn machen würde, wäre ein optischer Speicher nur für die Datensicherung, die nicht mit anderen Content Medien kompatibel ist.

    DANKE GEMA!!!

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