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Berufungsprozess gegen norwegischen DVD-Cracker geht in die Schlussphase

Joachim Kaufmann
|
12.12.03, 14:07 Uhr
Ankläger fordern 90-tägige Haftstrafe auf Bewährung

Der Berufungsprozess gegen den Norweger Jon Johansen, der Ende der 90er Jahre eine Software zur Umgehung eines DVD-Kopierschutzes geschrieben und verbreitet hat, geht in die Schlussphase. Während der Beschuldigte auf unschuldig plädiert, fordert die Klägerseite eine 90-tägige Haftstrafe auf Bewährung. Ein endgültiges Urteil wird für den 22. Dezember erwartet.

Im Januar war der 20-jährige von dem Vorwurf freigesprochen worden, durch die Entwicklung und Verbreitung einer Software zur Aushebelung eines DVD-Kopierschutzes die Urheberrechts-Gesetze des Landes gebrochen zu haben. Der damalige Richter war dem Argument von Johansens Anwalt gefolgt, Käufer einer DVD könnten damit machen was sie wollen.

Diese juristische Niederlage wollten die Kläger der Behörde für Wirtschaftskriminalität nicht hinnehmen und gingen in Berufung. Die Behörde verfolgt den Fall im Auftrag der Motion Picture Association of America (MPAA).

Die MPAA hat am Ausgang des Berufungsprozesses höchstes Interesse. Würde der 20-jährige verurteilt, wäre ein Präzedenzfall geschaffen, um in ähnlichen Fällen entsprechend vorzugehen. Sollte es bei einem Freispruch bleiben, wäre dies allerdings eine herbe Niederlage.

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Lesermeinungen zum Artikel

 
von expocityvoice
am 12. Dezember 2003, 20:41 Uhr
Gerechtigkeit ?
Hier soll, nur aufgrund der Anschuldigungen einer Wirtschaftslobby, jemand verurteilt werden, der lediglich eine Lücke in einem Gesetz und dessen Durchführungsbestimmungen entdeckt hatte.
Solches Tun gilt natürlich niemals für ebendiese Wirtschaftslobby, wenn sie Lücken in den Finanzgesetzen nutzt um Erträge vor dem Fiskus in das Ausland zu verschieben!
Das ist eine doppelbödige Moral!
Ein Richter, der diesen jungen Mann verurteilt, handelt nicht im Namen Des Volkes!
 
von Thomas Rothe
am 13. Dezember 2003, 13:03 Uhr
AW: Gerechtigkeit ?
... genau, und wieso verfolgt eine Behörde die Interessen eines Wirtschaftsverbandes ? Da können die sich gefälligst zivilrechtlich selbst drum kümmern.
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