Sperrung rechtsextremer Webseiten war rechtens
Deutsche Behörden müssen gewaltverherrlichenden und rechtsextremen Inhalten im Internet nicht tatenlos zusehen. Das Internet mit seiner grenzüberschreitenden Wirkung ändere nichts an den Befugnissen der Ordnungsbehörden eines Landes, erklärte das Verwaltungsgericht Arnsberg in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az.: 13 K 3173/02).
Damit gab das Gericht in einem ersten Urteil der Bezirksregierung Düsseldorf Recht, die die Webseiten von Anbietern aus den USA wegen Volksverhetzung und Kriegsverherrlichung hatte sperren lassen. Dagegen hatten 13 Internet-Provider geklagt.
Zwar säßen die für die strafrechtlich relevanten Inhalte Verantwortlichen in den USA, aber der Mediendienste-Staatsvertrag gebe die Möglichkeit, gegen die Provider vorzugehen und zumindest technische Sperren einzurichten, erklärte die Bezirksregierung in ihrer Reaktion. «Damit ist entschieden, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist», so die Bezirksregierung weiter. Sie hatte gegen insgesamt 76 Internet-Provider eine Sperrverfügung erlassen.
Einige davon hatten geklagt. Gegen das Urteil ist noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster möglich.

Würde so auch niemand behaupten - im Ergebnis ist das Urteil dieser provienziellen Kleingeister nicht anderes als ZENSUR ! Vor vielen Jahren vom Inet begeistert gerade weil hier endlich ein unabhängiges Mediem jedem zur Verfügung steht, weltweit. Mit Vor- und Nachteilen, dennoch. Schade um die Zeit, die ich als aktiver BürgerNetzler damit verbracht habe, solchen Provinzlern und der Industrie den Weg zu ebnen.
wo ihre Regierung das Gefühl hat
sie seien für ihre Bürger nicht geeignet.
Andere Länder andere Sitten.
Und natürlich eine andere Auffassung von Recht.