Kartellamt untersucht VDSL-Ausbau

Die regionalen Abkommen der Telekom mit ihren Wettbewerbern stehen unter Verdacht. In Süddeutschland kooperiert das Unternehmen mit Vodafone, im Norden mit Ewetel. Das Kartellamt vermutet Wettbewerbsbehinderung.

Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren wegen Verdachts auf Wettbewerbsbehinderung gegen die Telekommunikationskonzerne Deutsche Telekom, Vodafone und Ewetel eröffnet. Eine Sprecherin des Amts sagte gegenüber der Tageszeitung Die Welt: „Wir werden jetzt eine Marktermittlung aufnehmen und die beteiligten Unternehmen und Konkurrenten befragen.“

Die Deutsche Telekom hatte sich mit Vodafone/Arcor darüber geeinigt, die Glasfasernetze in den Städten Würzburg und Heilbronn gemeinsam auszubauen. Die Vereinbarung besagt, dass Vodafone Würzburg und die Telekom Heilbronn versorgt.

Eine ähnliche Kooperation existiert auch zwischen der Telekom und Ewetel. Während die Deutsche Telekom die Städte Bremerhaven, Wilhelmshaven, Emden und Stade mit einem Glasfasernetz ausbaut, übernimmt Ewetel die Arbeiten in Leer, Vechta, Cloppenburg, Aurich und Delmenhorst. In der Folge wollen sich die Unternehmen gegenseitigen Zugang zu ihren Netzen gewähren.

Die Telekom erwartet keinen ernsthaften Widerstand des Kartellamtes gegen diese Abkommmen. „Ich bin zuversichtlich, weil wir die Gespräche von Anfang an sehr offen geführt haben“, sagte Telekom-Vorstand Niek Jan van Damme gegenüber der „Welt“. Das Verfahren steht jedoch noch im Anfangsstadium.

Sinnvolle Kooperation zwischen Telekom und Vodafone in Heilbronn - oder doch Wettbewerbsbehinderung? das prüft jetzt das Kartellamt (Bild: Vodafone).
Sinnvolle Kooperation zwischen Telekom und Vodafone in Heilbronn – oder doch Wettbewerbsbehinderung? das prüft jetzt das Kartellamt (Bild: Vodafone).

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1 Kommentar zu Kartellamt untersucht VDSL-Ausbau

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  • Am 4. September 2009 um 12:41 von wh

    Peinlicher Arrikel
    Mit Verspätung wird hier eine Ente veröffentlicht, das Bundeskartellamt hat gestern dementiert! Siehe http://www.telemedicus.info
    Zitat:"Der Pressesprecher des Bundeskartellamts, Kay Weidner, konnte diese Informationen gegenüber Telemedicus so nicht bestätigen. Nach Aussage des BKartA ist durch die Behörde kein Kartellverfahren eingeleitet worden. Es finde auf Wunsch der DTAG lediglich eine freiwillige Prüfung statt, die keinerlei Rechtsfolge nach sich ziehen kann."
    Bitte besser recherchieren!

    wh

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