Internet-Register will Domainbesitzer abzocken
Seit wenigen Tagen sorgt ein so genanntes "Deutsches Internet Register" für Aufregung unter den Domainbesitzern: Die Empfänger werden aufgefordert, den Betrag von 879,28 Euro zu überweisen. Als Gegenleistung wird der Eintrag in das besagte Register versprochen, das "auf CD-ROM und im World Wide Web" erscheinen soll". Nähere Angaben zur Auflage oder Abrufzahl der Site macht der Versender natürlich nicht.
Das Schreiben, das ZDNet vorliegt, ähnelt den Abzock-Methoden, mit der viele Firmen nach ihrer Eintragung ins Handelsregister belästigt werden: Auch hier wird für einen dreistelligen Betrag die Eintragung in ein meist wertloses Adressverzeichnis versprochen.
Woher die als Absender benannte "Deutsche Adressdienst GmbH" (DAD) an die Daten der Domaininaber kam, ist bislang nicht bekannt. Zwar können manuell bei der Denic die Inhaber-Daten abgefragt werden, dies wäre für eine in so breitem Umfang betriebene Kampagne jedoch unüblich. Betroffen sind nach ZDNet-Recherchen sowohl bei Strato, also auch beim Konkurrenten 1&1 gehostete Internet-Adressen.
Besonders perfide: Im Kleingedruckten steht geschrieben, dass sich der Auftrag um jeweils ein weiteres Jahr automatisch verlängert, wenn er nicht extra vom Domaineigner gekündigt wird.
Der Versender der Faxe betreibt selbst eine Domain, die allerdings nur mit einer leeren Seite aufwartet.
In diversen Newsgroups formiert sich inzwischen Widerstand gegen die dubiosen Anschreiben der DAD: Genervte Seitenbetreiber empfehlen, den Auftrag zu vernichten und das Rück-Kuvert mit leeren Papierschnipseln unfrankiert zum Absender zu schicken.
3 von 3 Lesern fanden diesen Artikel nützlich.

Im lezten Jahr bin ich auf eine Werbeaktion "Notrufkarte",auch mit jahrelanger Vertragslaufzeit im Kleingedruckten reingefallen. Die Auflage lt Vertreter: 25 000, im kleingedruckten dann 250 Postwurfsendungen von miserabler Qualität.
Gibt es da auch Betroffene, die sich an einer gerichtlichen Auseinandersetzung beteiligen z.B. als Zeugen?
*kopfschüttel*
MfG
Zu den Adressen: Dieser "Anbieter" verwendet eindeutig alte Adressdaten. In meinem Fall habe ich die betreffende Domain vor über zwei Jahren verkauft.
also: die anderen kommen lassen, ihnen die lasten der klage aufbürden!!!
ich empfehle t5f
http://www.schnappmatik.de/TFFFFF/
grüsse
ätsch. es gibt also doch eine. nur weil mal jemand eine leere gefunden hat, muss das noch lange nix heissen!
ihr schwätzer des internets! :)
dennoch: DAD fertigmachen! *g*
2. Verstoß gegen das GmbH-Gesetz
IM HR Hamburg ist gemeldet:
HRB 88115:
DAD Deutscher Adressdienst GmbH,
Lutterothstr. 86
20255 Hamburg
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom
25.06.2003. Gegenstand: Herausgabe von und der Handel mit
Adressverzeichnissen. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige
Tätigkeiten jeder Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein
Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam
mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann
erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Kruskop, Inga, Hamburg,
*23.05.1960, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen
der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird
bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im
Bundesanzeiger.
Hier wohnt auch die Geschäftsführerin Inga Kruskop, Tel. (0 40) 49 41 55, allerdings ist auf dem Briefpapier des besagten ärgerlichen Schreibens als Firmensitz Weidestr. 126, 22083 Hamburg angegeben.
(17.12.2004). Ich habe beschlossen dieses der Kripo zu übergeben.
genau das haben wir heute auch bekommen.
Wir haben schriftlich per Einschreiben widersprochen. Ich kann micht nicht erinnern, das so unterschrieben zu haben. Zahlen würde ich erst nach einem Rechtsstreit. Was werden Sie tun?
habe ebenfalls am 16.04.2005 ein solches Schreiben mit dieser absurden Zahlungsaufforderung bekommen. Nach kurzer Recherche im WEB jedoch festgestellt, dass es sich hierbei um eine bereits bekannte Betrügerbande handelt. Das ganze läuft jetzt über die Staatsanwaltschaft. Mir wurde geraten, sich erst gar nicht bei dieser dubiosen Firma zu melden, sowie deren weitere Zahlungs- und Mahnaufforderungen unbeachtet zu lassen, sondern eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung (da ja diese Unterschrift niemals auf solchen Aufträgen gelandet ist) zu stellen.
Weiteren Opfern viel Erfolg.
Die einzige Internet-Unterschrift die ich jemals geleistet habe war bei STRATO AG und sieht sehr ähnlich aus. Dies soll aber keine Anschuldigung sein!!
Ich habe eine Auskunft gemäß §19 BDSG verlangt; daraufhin kam eine ebenso anonyme wie barsche Antwort. Die Daten seien frei zugänglich und auch nicht gespeichert.
Widerlich, kann ich nur sagen.
958€ wollen Sie nun haben :-((
Nicht mal Stasi-Schäuble macht was.
?Bitte überprüfen Sie unbedingt alle Angaben auf ihre Richtigkeit und korrigieren Sie diese ggf. in den dafür vorgesehenen Feldern!?
Ich war der Meinung es handelt sich um einen kostenlosen Telefon- oder Interneteintrag, der nur auf seine Richtigkeit überprüft werden soll und unterschreibe, ohne das Kleingedruckte zu lesen. Ich erhielt sogar mit dem Schreiben noch einen bereits frankierten Rückumschlag.Am besten man soll gleich per Fax das Schreiben an die Absenderfirma zurücksenden. Das tat ich auch!!!1
Nach ca. 9 Wochen, man denkt schon gar nicht mehr an das Schreiben, erhält man die erste Rechnung. Im Kleingedruckten, fast nur mit einem Vergrößerungsglas ersichtlich, steht, dass Sie bei dieser Firma einen 2 Jahresvertrag unterschrieben haben. Kostenpunkt pro Jahr zwischen 980-1400 Euro. Meistens handelt es sich dabei um Einträge im Internet. Ihre Daten hat der Absender von Ihrem Interneteintrag übernommen
Zahlen Sie auf keinen Fall die Rechnung, egal wie massiv die Drohungen auch werden. Zuerst wird die Firma Sie höflich darauf aufmerksam machen, wenn Sie der Rechnung widersprechen, dass die 2 Wochenfrist, in der Sie gegen den Vertrag hätten Widerspruch einlegen können, verstrichen sei. Dann wird Ihnen eine Mahnung nach der anderen ins Haus flattern, zzgl. Mahngebühren und extra Kosten. Anschließend wird man Ihnen drohen den gerichtlichen Weg einzuschlagen. Aber nur nicht nervös werden, denn diese Firmen spielen mit dem Angstfaktor und mit dieser Taktik versucht man Sie zum Zahlen zu zwingen. Aber zahlen Sie auf keinen Fall. Gehen Sie mit Ihren Unterlagen zur Verbraucherzentrale oder lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
Am 26.03.2008 erging ein Urteil des Amtsgerichts in Hamm mit dem Az: 17 C 62/08, das besagt, dass keine Zahlungspflicht bei versteckten Kosten besteht. Ihre Chancen stehen gut nicht zahlen zu müssen. Wenn mehr Menschen sich gegen diese Machenschaften wehren und nicht klein beigeben, um so schneller wird es Urteile geben, die gegen solche Firmen vorgehen.
Je schlechter die Zeiten, umso einfallsreicher werden die Tricks der Betrüger. Vorsicht ist auch geboten, wenn man bei Internetseiten, etwas herunterladen kann. Auch dort steht oft versteckt im Kleingedruckten, das Gebühren erhoben werden.