Google-Bildersuche verstößt gegen deutsches Urheberrecht
Wie die Nachrichtenagentur Bloomberg berichtet, hat Google vor dem Landgericht Hamburg zwei Urheberrechtsklagen verloren. Die Richter entschieden, dass der Suchanbieter in seiner Bildersuche keine Vorschaubilder von urheberrechtlich geschützten Werken anzeigen darf.
Geklagt hatten der deutsche Fotograf Michael Bernhard und der Comic-Autor Thomas Horn, die durch die Thumbnails ihre Urheberrechte verletzt sahen. Nach Ansicht des Gerichts ist es irrelevant, dass die Vorschau in der Bildersuche kleiner ist und eine geringere Auflösung hat als die Originalbilder. Bei der Verwendung der Originale als Miniaturbilder in der Bildersuche werde kein neues Werk geschaffen, weswegen das ausschließliche Nutzungsrecht des Klägers verletzt werde, erläuterte Gerichtssprecherin Sabine Westphalen.
"Google respektiert das Recht von Urhebern im Internet", erklärte Kay Oberbeck, Sprecher von Google Deutschland. "Websitebetreiber können ihre Webseiten so programmieren, dass Bilder nicht von Suchmaschinen gefunden und angezeigt werden." Die Bildersuche sei daher besonders urheberfreundlich, da der Urheber die volle Verfügungsgewalt über die Veröffentlichung seiner Werke im Internet behalte. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg bezeichnete Oberbeck als einen "großen Schritt zurück ins digitale Steinzeitalter". Google hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

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Ich versteh ja auch den Künstler nicht. Heutzutage ist es nun mal so, ein großteil der Suchanfragen läuft über Google. Ich mein wenn wer nicht will, dass seine Bilder im Netz gefunden werden, der soll wie bereits gesagt wurde, den Suchbots von Google "Befehle" geben, also wie oft der Bot zb auf dieser Seite vorbeischauen soll, oder eben ob Bilder gecached werden sollen oder nicht. Und wenn der Urheber nicht dazu in der Lage ist, das richtig zu machen, dann ist das seine Schuld. Es ist ja nicht so, dass Google seine auf dem Server veschlüsselten Bilder entschlüsselt und dann auf seiner Seite zeigt. Abgesehen davon sind die Bilder ja direkt zum Urheber verknüpft, wer also das Bild richtig betrachten möchte klickt drauf und landet beim Urheber.
Glücklicherweise gibt es viele, die davon profitieren können, bekannt zu werden. Auch in Nischenbereichen.
Möchte ich Infos gezielt verbreiten, gibt es ja auch noch FAX und Telefon.
Dann sollen die Seitenbetreiber ihre Seite doch einfach so programmieren, dass ihr bedeutendes Kulturgut bei Google nicht angezeigt wird. Das würde aber weniger Besucher und weniger Umsatz bedeuten, also soz. ins eigene Bein geschossen. Schon blöd, wenn man nur ans Geld denken kann!
Hoffentlich legt Google gegen das Urteil Berufung ein!
Die ganzen Urheberrechtsgesetze gehören mal schleunigst Aktualisiert, v.a. im Bereich Internet.
Zusätzlich sollten sich Richter, die über sowas entscheiden, erstmal ausführlich über das Themengebiet Internet informieren! Am besten wären Zusatzstudiengänge in dem Bereich, über den sie später Entscheidungen treffen sollen. Analog zu meinem Autobeispiel: Ich darf auch nicht fahren, wenn ich keinen Führerschein habe!
Was Google betrifft: Die verdienen ihr Geld mit Werbung, schon klar, aber diese ist ertsens gut sichtbar und zweitens wird niemand gezwungen da draufzuklicken!
Und nein, meine Standardsuchmaschine ist nicht Google!
Zudem ist Google auch nicht die einzige Suchmaschine, die eine Bildersuche hat, dh die Kläger werden jetzt wohl alles verklagen, was ihnen vor die Füße läuft... Toll! So leicht will ich mein Geld auch verdienen!
"Das ist genauso, wie wenn ich mein Auto parke, den Schlüssel im Zündschloss stecken lasse und mich dann beschwere, wenn mein Auto gestohlen wurde. Oder ein Navigationsgerät sichtbar im Innenraum hängen lasse"
Selber Schuld ? Es bleibt Einbruch und Diebstahl. Verbrecher ist der Dieb nicht der Geschädigte. Ich weiss nicht warum in der IT Branche diese "Ist doch selber Schuld wenn er sich nicht schützt" Meinung so verbreitet ist.
Folgt man dem Gedanken ist auch jeder selber Schuld dem die Nase eingehauen wird. Er hat sich offensichtlich nicht richtig geschützt... Nene, damit wird nur der echte Übeltäter verharmlost...
Was im Prinzip auch kein zusätzlicher Schutz gegen irgendwas wäre, sondern einfach nur die Ausschöpfung der vorhandenen technischen Möglichkeiten.
Wenn jemand im Internet partout nicht will, dass seine Bilder als Thumbnails in einer Suchmaschine gezeigt werden, dann kann man das mit wenigen Handgriffen abstellen und muss deshalb nicht gleich zum Anwalt rennen und wild drauflosklagen.
Hier hängt aber jemand seine Bilder in einem öffentlichen Raum auf, also auch öffentlich für jeden zu sehen und fängt an zu heulen wenn jemand anderes genau auf diese Bilder (im öffentlichen Raum) aufmerksam macht. Nicht nur das der Künstler die hier beschrieben einfachen Möglichkeiten hätte das zu verhindern, ich erkenne hier einfach nicht wo Recht verletzt werden soll. Ganz im Gegensatz zu einem Einbruchdiebstahl.
Aber wahrscheinlich ist das doch eh alles nur PR. Das die Bilder über Google gefunden werden können brachte wohl nicht den erhofften Erfolg.
Dummheit und Geldgier sind Grenzenlos...
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.
Nutze eh google.com und nicht diese verkrüppelte Deutsche Version...
Warten wir doch mal die Berufung ab und geben der Gerechtigkeit noch eine Chance...
Mit einer Datei "robots.txt" im Hauptverzeichnis eines Webservers kann die Verwendung in Suchmaschinen geregelt werden. Mann kann sogar Suchmaschinen einzeln eine Befugnisse erteilen.
Beispiel:
User-agent: *
Disallow: /bilder
User-agent: Googlebot
Allow: /bilder/zuindizieren
Disallow: /bilder/nichtindizieren
Allow: /
Eine Solche Datei weißt Google an, nur diejenigen Bilder im Verzeichnis "/bilder/zuindizieren" in die Suche aufzunehmen, solche im Verzeichnis "/bilder/nichtindizieren" aber nicht! Außerdem beschränkt es die externe Nutzung der Bilder auf Google, andere Suchmaschinen würden ausgesperrt. Klar, ich brauche zur Unterstützen Erstellung der Inhalte eine Software, welche die Verwaltung solcher Zonen auch unterstützt, Kostenfreie Software tut das nicht, weil die Urheber dieser Software typischerweises alle Ihre Werke unter eine "Frei zu Nutzen, solange Derivate auch Frei zugänglich sind" Lizenz stellen, wie z.B. die Gnu Software Lizenz. Ein Urheber wird nicht umhinkommen, erstmal richtig Geld in kommerzielle Software und passende Ausbildung zu Investieren.
Sofern der Urheber seinen Server selber falsch betreibt, so können Dritte nicht wegen eines Urheberrechtsverstoß belangt werden. Ein Server, bestechend aus Hard und Software, verteilt das Material und Nutzungsrechte für automatische Weiterverarbeitung im Auftrag des Urhebers automatisch an Nachfrager. Das was das Landgericht da im Fall des PsychoMan mit K wie Käse festgestellt hat, ist so, als würde eine Sanktion gegen einen Dritten ausgesprochen, der das Werk nähmst vermeidlichen Nutzungsrecht vom eine falsch instruierten Verkäufer erhalten hat. Der hieraus entstandene Schaden muss sich der Urheber selber zurechnen! Wenn der Urheber sein Werk einem Distributor, z.B. im Ausland überlassen hat, der das Werk zur besseren Vermarktung mit der Einwilligung zur Aufnahme in den Index verteilt, so darf er sich ebenfalls nicht beschweren. Wenn ein Werk in den USA mittels frei verteilter Abziehbilder beworben wird, dann darf er sich ja auch nicht beschweren, wenn diese durch Handel auch nach Europa kommen. Nur im Internet geht das alles 10000 mal und mehr schneller als im realem Leben!
Auch das vom Gericht bemängelte verlinken von Bildern, nötig um die obligate Quellenangabe eines Zitates zu machen, kann erlaubt und verboten werden. Es gilt auch hier das gleiche wie für das Indizieren in dem Suchindex: Voreingestellt ist die Erlaubnis zum Verlinken, weil dies für die Nutzung als Vermarktungsplattform von unglaublicher Wichtigkeit für den Erfolg ist, denn es entscheiden wo in der Liste der Einträge eine Seite erscheint. Will ein Urheber das nicht, so kann
er durch Konfiguration dem Server mitteilen, das er sein Werk nicht raus geben soll, wenn es in einem anderen Kontext verwendet wird. Alle Browser geben eine URL mit, von wo auf ein Werk (unabhängig ob Bild, Ton, Text oder was auch immer) verwiesen wird. Beim Apache, dem meist genutzten Server Programm, sieht der entsprechende Eintrag für ein Verweigern des linken von Bildern wie Folgt aus:
SetEnvIfNoCase Referer "^http://www\.meinserver\.biz/" zugriffok=1
SetEnvIfNoCase Referer "^http://meinserver\.biz/" zugriffok=1
<FilesMatch "\.(gif|png|jpe?g)$">
Order Allow,Deny
Allow from env=zugriffok=1
</FilesMatch>
Im übrigen gibt es auch in diesem Zusammenhang keinen juristischen Unterschied zwischen einen Link auf einen Text und einem einem Link ein Bild. Die falsche Argumentation gefährdet somit den Betrieb des gesamten Internet in Deutschland.
Aus der Berichterstattung, und damit vermutlich aus der Pressenotiz des Gerichts, geht leider nicht hervor, ob sich die Probleme des Klägers aus der Indizierung seiner Eigenen Webseiten ergeben, oder aber aus der Indizierung von Webseiten, welche seine Inhalte rechtswidrig benutzen. Das wäre dann nämlich nochmal juristisch ein gravierender Unterschied! Sollte das der Fall sein, ist das Urteil noch absurder. Es wäre so, als würde einen Verleger eines Museumsführers von einem Künstler verklagt, weil ein Museum ein gefälschtes Bild von Ihm aufstellt und dieses dann auch im Museumsführer landet! Jeder vernünftige Mensch würde sagen, der Mann soll doch froh sein, das er nicht jedes Museum selber anfahren muss, und er kostenfrei ein Liste der zu belangenden Musen erhält!