Justizminister wollen Street View in Datenschutzgesetz einbeziehen

Sie unterstützen einen Gesetzesantrag des Landes Hamburg. Dieser soll den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit Onlinediensten stärken. Beispielsweise müssen Anbieter fotografierte Personen künftig anonymisieren.

Die Justizminister von Bund und Ländern haben auf ihrer 81. Konferenz in Hamburg einstimmig beschlossen, den Datenschutz für Geodienste wie Googles Street View deutlich zu verschärfen. Sie wollen einen im April eingereichten Gesetzesantrag des Landes Hamburg unterstützen, der Änderungen am Bundesdatenschutzgesetz vorsieht, um den Schutz der Persönlichkeitsrechte zu stärken.

„Die Justizministerinnen und Justizminister beobachten mit Sorge die umfangreiche Datenerhebung aus dem öffentlichen Raum heraus durch Google Street View“, heißt es in dem Beschluss (PDF). „Sie halten es für erforderlich, für die Speicherung und weitere Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit der Erfassung von Gebäuden, Straßen, Plätzen und vergleichbaren raumbezogenen Objekten und Gegenständen erhoben werden, einen wirksamen Schutz der von der Datenerhebung Betroffenen sicherzustellen.“

Im Zuge der Beratungen über den Gesetzesantrag soll überprüft werden, „wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen durch die Schaffung von Anonymisierungspflichten sowie eines wirksamen Widerspruchsrechts gestärkt werden kann“. Die Wahrung der Persönlichkeitsrechte und die Sicherheit der Bürger dürften nicht vom Wohlwollen der Dienstbetreiber abhängig sein, sagte Hamburgs Justizsenator Till Steffen (GAL). Daher reichten freiwillige Maßnahmen zum Datenschutz nicht aus.

„Das Datenschutzrecht muss der digitalen Welt angepasst werden“, äußerte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gegenüber dem „Hamburger Abendblatt“. Eine „Lex Google“, die nur auf Street View zugeschnitten sei, greife aber zu kurz. „Wir können nicht für jeden neuen Anbieter ein neues Gesetz machen.“

Aufgrund zahlreicher Widersprüche wird Street View in Deutschland nach Aussage von Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) voraussichtlich erst 2011 starten. Ursprünglich wollte Google den Dienst hierzulande Ende 2010 verfügbar machen. Der Internetkonzern hat nach massiver Kritik von Datenschützern aber zugesichert, vor der Freischaltung von Street View alle Widersprüche umzusetzen und generell auf allen Bildern die Gesichter und Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Dies soll künftig durch das Datenschutzgesetz vorgeschrieben werden.

Im Mai hatte Google eingeräumt, dass in den vergangenen vier Jahren bei Street-View-Fahrten in mehr als 30 Ländern nicht nur Fotos von Straßenzügen gemacht, sondern „versehentlich“ auch Daten aus ungeschützten WLAN-Netzen aufgezeichnet wurden. Nach Auskunft französischer Datenschützer enthalten die gesammelten Daten auch Passwörter und Auszüge aus E-Mails.

Die heimliche WLAN-Datensammlung hat weltweit Aufsehen erregt. In den USA ermitteln 30 Bundesstaaten gegen Google. Zudem plant der Kongress eine Anhörung. Weitere Verfahren gegen den Suchanbieter laufen beispielsweise in Australien, Deutschland, England und Tschechien.

Themenseiten: Big Data, Business, Datenschutz, Google, Politik

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Justizminister wollen Street View in Datenschutzgesetz einbeziehen

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *