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Internetzensur: BKA bestellt Provider nach Wiesbaden ein

Christoph H. Hochstätter
|
25.09.09, 15:56 Uhr
Das Bundeskriminalamt erklärt die Umsetzung des Internetzensurgesetzes zur "geheimen Kommandosache". Die Provider sollen eine Geheimhaltungsverpflichtung unterschreiben. Der Verband der Internetwirtschaft eco übte scharfe Kritik.

Umfrage

Sollen die Provider ihre Unterschrift unter die Geheimhaltungsverpflichtung des BKA verweigern?
  • Ja
  • Nein

Das Bundeskriminalamt hat die Internetprovider für den 2. Oktober, fünf Tage nach der Bundestagswahl, nach Wiesbaden "eingeladen": Die Provider sollen an diesem Termin die "technische Richtlinie" zur Durchführung des Internetzensurgesetzes entgegennehmen. Dies soll gegen die Abgabe einer Geheimhaltungsverpflichtung erfolgen.

Die technische Richtlinie enthält noch keine Sperrlisten von Domains, die angeblich Kinderpornografie anbieten. Stattdessen beschreibt sie die technischen Standards, die eingesetzt werden, um die Sperrliste automatisiert an die Provider zu übermitteln und wie die Anzahl der Zugriffsversuche dem BKA zu übergeben ist.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco kritisierte das Vorgehen in einer Pressemitteilung scharf. Die technische Richtlinie sei ohne Rechtsgrundlage erstellt worden, da das Internetzensurgesetz noch nicht in Kraft getreten sei.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des eco, Oliver Süme, sagte, man hätte den betroffenen Unternehmen und Verbänden zumindest die Gelegenheit einer Stellungnahme einräumen müssen. Stattdessen sei die Richtlinie zur "Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch" (VS-NfD) erklärt worden. Eine Diskussion sei seitens des BKA auf der Veranstaltung am 2. Oktober ausdrücklich unerwünscht.

HIGHLIGHT
Ein umstrittenes Gesetz soll Kinderpornografie im Internet verhindern. Doch das glauben nur wenige. Vielmehr sehen Kritiker eine Zensur durch den Staat. ZDNet erläutert die Problematik dieses Gesetzes und zeigt, wie man die Sperren umgeht.

Aufgrund der Geheimhaltungsverpflichtung dürften die Verbände der betroffenen Unternehmen von der Richtlinie keine Kenntnis nehmen. Süme forderte, dass den betroffenen Unternehmen das Recht eingeräumt werde, sich von den Verbänden vertreten zu lassen. Eine Umsetzung der Zugangserschwerung als "geheime Kommandosache" sei jedenfalls nicht geeignet, das ohnehin geringe Vertrauen der Öffentlichkeit in das Gesetzesvorhaben zu stärken.

Ferner wies der Verband darauf hin, dass es nach Abgabe der Geheimhaltungsverpflichtung den Unternehmen verboten sei, Stellungnahmen zu der Richtlinie zu veröffentlichen.

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Lesermeinungen zum Artikel

 
von Paul
am 25. September 2009, 16:14 Uhr
Internetzensur
Dachte bisher das im BKA integere Menschen arbeiten, denen die Meinungsfreiheit sehr viel bedeutet.
So wie es aussieht arbeiten da anscheinend viele ehemalige Stasimitarbeiter, deren Gesinnung eher mit diesem neuen Gesetzt klarkommt.
Für mich ist dieses Gesetz, diese Heimlichtuerei und alles drumherum absolut zuwider und mit einem demokratischen Staat nicht vereinbar.
Wenn mir jemand erzählt hätte das dies in der DDR praktiziert wird, das hätte ich geglaubt und als staatlich verordnete Zensur der Regierung gedeutet.
Das sowas fadenscheiniges jemals in der BRD genehmigt werden könnte ist für mich unfassbar.
 
von Mickey Mouse
am 27. September 2009, 02:39 Uhr
Stell Dir vor das BKA lädt ein...
... und keiner geht hin...

Und nie war es so einfach, unbescholtene Bürger und Internetnutzer zu Kriminellen zu machen. Es gab schon Zuhauf Hacker, die in seriösen Webseiten Redirects eingebaut haben und wenn diese eines Tages dann einfach mal auf eine Domain aus der Sperrliste zeigt, dann ist man schon beim Besuch der seriösen Webseite mit einem Bein im Knast.

Zudem ist es schon sehr anmutend, enn das BKA durch automatisierte Schnittstellen der Zugangsprovider beliebig Zugriff auf die gesamte Infrastruktur des Internets nehmen können soll. Ade schöner Rechtsstaat, wo die Ermittlungsbehörden beliebig die Bürger kriminalisieen dürfen.
 
von Nolaw
am 27. September 2009, 16:31 Uhr
Bundesdeutscher Vormärz
Immer dann, wenn der Staat formal mit Gesetzen nicht weiterkommt, versucht er es "informell" mit Verpflichtungserklärungen und ähnlichem. Es gibt genügend Einfältige, die sich so etwas auch noch unterschreiben. Wenn sie später jammern, wird ihnen die Freiwilligkeit des Verzichts unter die Nase gehalten.

Daher der Grundsatz: Unterschreibe nie etwas freiwillig, sondern nur wenn ein Gesetz dich dazu zwingt (oder such andere Wege ...). Fragt wenigstens nach dem Gesetz, das Euch zu diesem Handeln zwingt. Die bundesdeutsche Verwaltung ist inzwischen - gerade dank ihre wenig erfolgreichen Angriffsmöglichkeit vor den Verwaltungsgerichten - qualitativ auf einen derartig niedrigen Stand, dass sie das Bewusstein, dass Grundrechtseingriffe gesetzlich legitimiert sein müssen (sog. Vorrang des Gesetzes und der Gesetzesvorbehalt) ziemlich verschwunden ist. Kraft ihrer obrigkeitstaatlichen (eingebildeten) Autorität glaubt sie allen Ernstes, man muss den Unterthan nur vorladen, und schon unterschreibt er eine Verpflichtungserklärung.

Sollte es mal das Internetzensurgesetz geben, so ist das Ganze selbstverständlich rechtstaatlich alles in Ordnung. Rechtstaatlichkeit ist heute nur noch ein Synonym für Rechtspositivismus. Rechtstaatlichkeit und Obrigkeitsstaat schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich.

Aber wir leben ja in einem freien Land. So steht es im Grundgestz - Helm ab zum Gebet! Was, hier kritisiert jemand die Restbestände des Grundgesetzes - Verfassungsfeind, Zensur, Berufsverbot!

Vielleicht sollte ich eine Verpflichtungserklärung unterschreiben: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht.
 
von Sasmurtas
am 28. September 2009, 08:56 Uhr
WANN, wenn nicht JETZT,......
.... ist seitens der Provider der Zeitpunkt gekommen, sich auf den Grundgesetz-Artikel 20 (4) zu berufen?

Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. (!!!)

Wäre ICH Provider, würde ich folgendermaßen vorgehen;
Nichtunterzeichnung der BKA-Vorgabe, statt dessen Verpflichtungserklärung hinsichtlich nachfolgender Vorgehensweise:
1) via Sperrliste, oder aufgrund von User-Hinweisen lege ich den Anbieter der Seiten lahm - und zwar so, daß keinerlei Zugriff auf die relevante IP mehr möglich ist.
2) Beweissicherung und Anzeigeerstattung an Strafverfolgungsbehörden
3) Nach 3 Tagen Untätigkeit der Strafverfolgungsbehörden, Dienstaufsichtsbeschwerde an übergeordnete Dienststelle
4) Nach weiteren 3 Tagen Untätigkeit, Anzeigeerstattung gegen ALLE zuständige Dienststellen wegen Verdacht der Rechtsbeugung! Mitteilung an alle Leiter der involvierten Bundesministerien (Inneres, Justiz, Familie)
5) nach weiteren 3 Tagen Untätigkeit Herausgabe einer Pressemitteilung bezüglich Behördenversagen!

Wie ernst es den europäischen Strafverfolgungsbehörden hinsichtlich dieser verbrecherischen Taten (Kindesmißbrauch) ist, sieht man sehr schön hier: tinyurl.com/...
Wo bleibt hier eigentlich die Intervention staatlicherseits der "von der Leyen-Behörde" ???
 
von Anselm Redlich
am 28. September 2009, 22:32 Uhr
AW: WANN, wenn nicht JETZT,......
Danke für die URL.
hier auch eine mister33.wordpress.com/... nicht für schwache Nerven.
 
von Wikileaker
am 1. Oktober 2009, 15:29 Uhr
Wikileaks
Könnte mal bitte jemand die technische Richtlinie nach Wikileaks posten, würde mich interessieren wie die Umsetzung aussehen soll.
Danke!
W.
 
von Wolfgang Rautenberg
am 17. Oktober 2009, 01:49 Uhr
Kinderpornografie
Ich bin dafür das Kinderpornografie im Internet ernsthaft verfolgt wird. Es gibt seiten, wo jeder reinkommt und ohne sich anmelden Bilder runterladen können. Es wird angeben sie seien 18 aber scheinpar ist das nicht der fall. Diese Seiten gehören meiner meinung verboten und strafrechtlich verfolgt.Ich selbst bin unbewußt drauf rein gefallen und habe jetzt ein ferfahren am Hals hängen. Die Kinder und Jugendliche haben genau so das Recht, Intim geschützt zu werden Ich bitte alle Eltern die Kinder haben, sich ernsthaft mittzuhelfen Kinderpornograpie zu bekämmfen.
 
von Thomas
am 19. Oktober 2009, 09:33 Uhr
AW: Kinderpornografie
Machen Sie sich keine Sorgen. Die staatl. Überwachungsorgane werden jetzt zukünftig ein Auge auf Sie werfen und darauf achten, dass Sie nicht wieder aus versehen auf ein Seite gelangen wo Sie gar nicht hin wollen. Das ist doch schon mal ein eklatanter Beitrag zum Kinderschutz.
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