Australische ISPs müssen Internet-Filter bis Mitte 2011 einrichten

Änderungen am Broadcasting Services Act sollen Mitte 2010 vorgenommen werden. Die ISPs haben dann ein Jahr Zeit, die Vorgaben umzusetzen. Aktuell sammelt die Regierung Vorschläge für ein möglichst transparentes Prozedere.

Die australische Regierung hat angekündigt, ihre Gesetzgebung zur Filterung von Internet-Inhalten bis Mitte 2010 fertigzustellen. Internet Service Provider haben dann ein Jahr Zeit, die Filter einzurichten. Erfasst werden ausschließlich überseeische Websites.

Als Grundlage wird ein Gesetz namens „Broadcasting Services Act“ modifiziert. Die Regierung diskutiert noch darüber, wie Websites der Sperrliste hinzugefügt werden sollen. Kommunikationsminister Stephen Conroy hat dazu eine Vorschlagliste an ISPs versandt. Man strebe zusätzliche Maßnahmen an, um „die Nachvollziehbarkeit und Transparenz des Vorgangs zu verbessern, wie Material als RC eingestuft wird“, sagte er. RC steht für „Refused Classification“, also „abgelehnte“ Inhalte.

Allerdings scheint die Regierung schon gewisse Vorstellungen zu haben, wie dieser Prozess aussehen soll: Sie spricht von einem „öffentlichen Beschwerde-Mechanismus“. Unklar ist, wie er funktionieren wird und wer ihn verwaltet. Zusätzlich sollen von Einrichtungen anderer Länder gesperrte Internet-Adressen in die Liste einfließen.

Erster Kandidat, um eine solche Liste zu führen, ist die Australian Communications and Media Authority (ACMA). Sie hat schon die Aufsicht über eine andere Sperrliste für illegale, in Australien selbst gehostete Inhalte und verschickt Anweisungen an Serverbetreiber, solche Inhalte vom Netz zu nehmen. Unabhängig davon, ob die ACMA die internationalen Sperrlisten zusammenstellen wird, sagte ihr Conroy gleichzeitig ein erhöhtes Budget zu, um „die Sicherheit zu verbessern“.

Conroys Vorschläge umfassen Appell-Mechanismen, Benachrichtigung von Website-Betreibern und Gutachten unabhängiger Experten, die dem Parlament berichten würden.

In Deutschland ist ein vergleichbares Zensurgesetz vorübergehend ausgesetzt. Es ist zudem nicht rechtswirksam, weil Bundespräsident Köhler seine Unterschrift vorerst verweigert hat.

Themenseiten: Big Data, Datenschutz, Privacy, Zensur

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