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Entsorgung alter Elektrogeräte für Verbraucher bald einfacher

Dietmar Müller
|
24.01.05, 19:00 Uhr
Unter die neue Rücknahmepflicht fallen alle Geräte, die elektrisch betrieben werden oder elektronische Komponenten enthalten

Verbraucher können ausrangierte Elektrogeräte bald einfacher entsorgen. Wenn voraussichtlich im März 2006 ein jetzt vom Bundestag beschlossenes Gesetz in Kraft tritt, müssen nach Angaben des Bundesumweltministeriums in Berlin kommunale Sammelstellen alte Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos entgegen nehmen. "Es besteht dann eine Rücknahmepflicht", erklärt Evelin Voß, Referatsleiterin Produktberatung bei der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig. Bislang hätten einzelne Kommunen so genannten Elektroschrott lediglich auf freiwilliger Basis eingesammelt.

Unter die neue Rücknahmepflicht fallen laut Voß alle Geräte, die elektrisch betrieben werden oder elektronische Komponenten enthalten. Neben Haushaltsgroßgeräten wie Waschmaschinen und Kühlschränken sind das Haushaltskleingeräte (etwa Staubsauger, Toaster), Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (zum Beispiel Computer, Drucker, Telefone), Geräte der Unterhaltungselektronik (etwa Radio, Fernseher, Videogeräte), Lampen und Leuchten sowie elektrisch betriebene Werkzeuge, elektrisches Spielzeug und Messgeräte. Alle diese Produkte sollten künftig nicht mehr in den Hausmüll wandern.

Vielmehr sieht das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten" (ElektroG) eine umweltverträgliche Entsorgung von Elektroschrott vor. Hintergrund ist laut dem Bundesumweltministerium, dass in diesen Produkten erhebliche Mengen an Schadstoffen wie zum Beispiel den Schwermetallen Quecksilber, Blei und Cadmium sowie an Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) enthalten sind.

Außerdem nimmt die Menge des Elektroschrotts dreimal schneller zu als die des übrigen Siedlungsmülls, heißt es beim Bundesumweltministerium. Schätzungen zufolge fielen in Deutschland jedes Jahr 1,8 Millionen Tonnen Altgeräte an. Diese Menge "deutlich" zu verringern, ist daher ein weiteres Ziel des neuen Gesetzes.

Die Verantwortung für Elektronikprodukte liegt laut Verbraucherschützerin Voß künftig bei den Kommunen, die für die Sammlung dieses Sondermülls zuständig sind, und bei den Herstellern, die das Recycling oder die Entsorgung organisieren müssen. Wie die Rücknahme im Einzelnen geregelt wird, bleibe den Kommunen überlassen.

So müsse zwar die Annahme von Elektroschrott bei den Sammelstellen grundsätzlich kostenlos sein, erklärt Voß. Wenn die Geräte aber im Privathaushalt abgeholt werden müssen, könnten die Kommunen dafür auch Gebühren verlangen. Informationen über die Sammlung von Elektroschrott - zum Beispiel zu Tourenplänen, Sammelstellen und Gebühren - erhielten Verbraucher bei ihren Kommunen.

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Lesermeinungen zum Artikel

 
von Ernst Meyer
am 24. November 2005, 17:55 Uhr
Entsorgung alte E-Geräte etc.
Das war längs überfällig und hätte schon seit 50 Jahren geregelt sein müssen.
 
von Isabelle Jung
am 13. Januar 2006, 10:52 Uhr
Abfallwirtschaft
Guten Tag,

gilt dieses Gesetz auch für Firmen? Wir sind Containerhersteller und haben alten Mini-Küchen, Lampen etc... zu entsorgen.

Besten Dank im voraus.

 
von Walter Ferber
am 21. Juli 2006, 15:27 Uhr
Kostenlose Entsorgung aller elektro Geräte
Ich bin Rollstuhlfahrer und nutze für den Pakettransport den Abholdient an der Haustür. Warum wird für die Entsorgung der Elektrogeräte nicht auch ein Abholdienst an der Haustür eingerichtet? Zur Beförderung der Geräte muß eine Preisliste und Beförderungsrichtlinien erstellt werden. Sie können damit sogar Arbeitsplätze schaffen. Das war´s. Mit freundlichem Gruß Walter Ferber.
 
von Silke
am 9. November 2006, 12:29 Uhr
neue entsorgung regeln für elektro
so ein blödsin soll ich ohne auto meine schwere Microwelle etwa unter meinem Arm packen und damit Bus fahren , absoluter schwachsinn , wie soll das denn gehen zu mal bei so einem gewicht als ich kann nicht so schwer tragen und schon gar nicht ohne auto!!!!
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