Bitkom: Unbedarften WLAN-Anwendern droht Gefängnis

Anschluss-Inhaber haften für illegale Nutzung durch Dritte

Inhaber von WLAN-Anschlüssen sind sich zumeist nicht den rechtlichen Konsequenzen bewusst, die eine illegale Nutzung ihres Internetzugangs durch Dritte mit sich zieht. So gab es in den vergangenen Monaten eine Reihe von Gerichtsurteilen, in denen Anwender dafür verantwortlich gemacht wurden, wenn andere ihren WLAN-Zugang für illegale Dowloads nutzten. Die Anschluss-Inhaber sollten ihr Funknetz besser vor Eindringlingen und Missbrauch schützen, warnt heute der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom). Gleichzeitig forderte er die Gesetzgebung auf, für mehr Klarheit in der Rechtsprechung zu sorgen.

„Gutgläubige Nutzer moderner Internet-Zugänge dürfen nicht vorschnell kriminalisiert werden – das würde der Absicht der Bundesregierung widersprechen, die digitale Vernetzung in Deutschland voranzutreiben“, meint Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Er fordert, dass die Rechtsposition der WLAN-Inhaber in dem für 2007 in Deutschland geplanten Telemediengesetz klarer geregelt wird. Betroffen von der unklaren Rechtsauslegung sind laut Ansicht des Bitkom viele Anwender. So wird geschätzt, dass bereits jeder zweite der bundesweit 13,6 Millionen Breitband-Anschlüsse per WLAN betrieben wird.

Um bösen Überraschungen vorzubeugen, rät der Verband allen WLAN-Inhabern, ihre drahtlose Datenübertragung zu verschlüsseln und den Code in regelmäßigen Abständen zu ändern. „Solange die Rechtslage unklar ist, sollten Inhaber eines Anschlusses jedenfalls dafür sorgen, dass ihre Verbindung sicher ist. Unabhängig von den rechtlichen Konsequenzen geht es ja auch darum, auf dem Computer befindliche Daten vor dem Zugang anderer zu schützen“, meint Christian Spahr, Pressesprecher Telekommunikation und Recht des Bitkom.

Themenseiten: Telekommunikation

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

9 Kommentare zu Bitkom: Unbedarften WLAN-Anwendern droht Gefängnis

Kommentar hinzufügen
  • Am 29. November 2006 um 21:16 von Realist

    Telekom in Haftung nehmen
    Immer wieder komme ich an Kundenanlagen, bei denen die WLAN-Vernetzung von einem Telekomtechniker durchgeführt wurde – ohne jegliche Verschlüsselung od. sonstige Massnahmen. Ein Kunde, der einen Auftrag an ein renommiertes Unternehmen erteilt, wird deshalb in die Haftung genommen?

    Kein Wunder, dass Kinderschänder in D frei rumlaufen während Falschparkern schon bald die langjährige Haftstrafe droht.

  • Am 30. November 2006 um 8:09 von jokobe

    Entkoppelung
    Das ist die vollkommene Entkoppelung von Tat und Verantwortung. Nicht mehr der Täter ist verantwortlich, sondern irgendjemand anders. Zusätzlich sollten noch die Hersteller von WLAN-Routern, wireless Netzwerkkarten, die Computerhersteller, die ISPs und die Telekom als Eigentümer der DSL-Verkabelung verurteilt werden. Weil man dann bei all den Schuldigen sehr viel Schadensersatz fordern kann, bekommt der illegale Downloader eine Belohnung. So ähnlich war es auch im Mittelalter, wer eine Hexe anzeigte, bekam die Hälfte ihres Vermögens

  • Am 30. November 2006 um 8:40 von Schall und Rauch

    Falscher Ansatz
    Man sollte wohl eher die Hersteller von Routern und deren Software in die Pflicht nehmen die Konfiguration wesentlich zu vereinfachen. Ein Durchschnittsanwender ist doch schon damit überfordert die MAC Adresse seines Rechners herauszufinden, geschweige denn die richtigen Einstellungen für die Verschlüsselung zu ermitteln. Wie auch anderswo wird das Problem wieder mal nicht an der Wurzel gepackt.
    Man kann nur noch den Kopf über diese Gesetzgebung schütteln.
    Letzendlich ist Durchschnittsanwendern nur zu empfehlen keine drahtlosen Netzgeräte zu verwenden.

  • Am 30. November 2006 um 9:43 von Dipl.Ing. W.Schwencke

    nicht WLAN-NUTZER tragen Schuld, sonder Teile des RECHTSYSTEMS sind vermurkst.
    Mit der Überschrift ist alles gesagt. Mit Haftung in den neuen Medien ist das Rechtsystem meiner Ansicht nach in Teilen deutlich überfordert – siehe auch Abmahnung von kleinen selbständigen Internetshops, die damit in eine nicht absehbare Kostenfalle getappt sind, von RECHTS wegen! Da macht es sich das Rechtssytem absolut einfach mit der Findung des Schuldigen. Auch WLANS sind heikel, Sicherheit ist relativ und Fehler dürfen nur die Behörden für sich beanspruchen ohne nennenswerte Konsequenzen für den behördlichen Verursacher – wer meint, dass sein "Zahnradgetriebe Recht" oder "behördliche Organisation" alles umfasst, hat im Schulunterricht nicht aufgepasst und bedenkt weder die Unschärfe noch die Wahrscheinlichkeit.

  • Am 30. November 2006 um 10:40 von M. Wahl-Lupu

    Prophylaktisch ALLE verhaften
    Ziel des Internets war es, eine möglichst grosse Anzahl von Computern weltweit zu vernetzen, um Informationen zusammenzutragen und zu teilen. Sinn von kommunal organisierten und von privat zur Verfügung gestellten WLAN-Hotspots ist es, diesen Zugang zur Information überall und kostenlos zu ermöglichen. Haken an der Geschichte: Durch Vermischung der über einen definierten Zugangspunkt (IP-Adresse) gezogenen Informationen kann kein Persönlichkeitsprofil erstellt werden und der von einigen gewünschte gläserne Mensch wird obsolet. Wollte man wirklich das Internet von sogenannten illegalen Aktivitäten befreien, müsste auch der Betrieb von Servern und Routern verboten werden. Sollte man das Internet vielleicht überhaupt abschalten?

    • Am 7. Dezember 2006 um 20:49 von Heinz Wäscher

      AW: Prophylaktisch ALLE verhaften
      In der Tat überlege ich zur Zeit, ob ich mich nicht ganz vom Internet verabschiede! Der Überwachungsstaat u. die unendliche Gier von Abmahnanwälten ist unerträglich. Das ist nicht mehr die Welt in die ich geboren wurde, dass ist verbrecherischer Kapitalismus pur!

  • Am 30. November 2006 um 11:15 von None

    WLAN und Internet
    Hallo,

    sobald ein Bericht über weitreichendes Thema kommt, spiegelt sich die mangelhafte Qualifikation mancher Kommentatoren in deren Niederschriften wieder.

    Die bestehenden Probleme resultieren aus den Ursprüngen des Internets. Die fehlende (eindeutige) Adressierung ist hier das Problem.

    Die Bestrafung von Personen für die Taten Dritter findet in anderen Bereichen schon statt. (Spedition: Fahrer – Disponent, Unternehmen: Geschäftsführung – Untergebener)

    Es wäre sicher zu begrüßen, wenn die Industrie ihre Produkte einfacher macht. Allerdings kannst Du auch nicht BMW verklagen, weil Du nicht verstanden hast wie die Fernbedienung funktioniert und deshalb Dein Auto nicht abgeschlossen hast. Manchmal muss ich halt denken und die Bedienungsanleitung lesen.

    Dieser Vorschlag zeugt von einer ausgeprägten Vollkaskomentalität. Müssen wir den amerikanische Zustände haben ?

    Es fehlt sicher noch der Aufkleber auf dem WLAN-Router, dass man diesen nicht mit einer Katze benutzen sollte.

    Gruß,

    None

  • Am 30. November 2006 um 12:25 von Gast

    Richtiger und falscher Ansatz
    Richtig ist der Ansatz, einem Anschlußinhaber auch eine gewisse Verantwortung für die Aktivitäten über diesen Anschluß zuzuordnen.

    Falsch ist der Ansatz des gläsernen Internetteilnehmers. Natürlich wäre es auch für den Inhaber eines herkömmlichen Geschäftes interessant, zu wissen wer gerade seine Schaufensterauslage anschaut, um ihm dann demnächst Werbung zuzuschicken. Das kann er aber nicht und das ist auch richtig so.

    Die Anonymität im Internet muß gewährleistet sein und darf nur bei wirklich wichtigen Straftaten Ausnahmen haben.

  • Am 7. Dezember 2006 um 11:35 von User

    Anonymität im Internet?
    Wovon träumst Du denn nachts?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *