Adobe will AGBs für Photoshop Express überarbeiten

Reaktion auf Beschwerden der Nutzer über weitreichende Rechteabtretung

Adobe will die Nutzungsbedingungen für die gestern gestartete Online-Version seiner Bildbearbeitung Photoshop überarbeiten. Das Unternehmen reagiert damit auf die Kritik vieler User, welche die in den AGBs enthaltenen Klauseln zur Weiterverwendung der in Photoshop Express eingestellten Bilder bemängelt hatten.

„Die Geschäftsbedingungen wurden noch einmal geprüft. Wir stimmen zu, dass sie Dinge implizieren, die wir niemals mit den Inhalten unserer Kunden tun würden“, zitiert Spiegel Online Adobe-Sprecher Alexander Hopstein. Daher wolle man die Klauseln schnellstmöglich entschärfen. „Unsere Rechtsabteilung arbeitet mit hoher Priorität an neuen Geschäftsbedingungen, die den Photoshop-Express-Nutzern angemessen sind.“

Viele interessierte Anwender hatten einen Passus in den Nutzungsbedingungen kritisiert, der Adobe die beliebige Weiterverwertung aller Photoshop-Express-Bilder zusichert. Unter anderem hatte Adobe sich das Recht eingeräumt, Bilder „reproduzieren, verändern, veröffentlichen“, „an Dritte weiterzulizenzieren“ und in „anderen Materialien oder Arbeiten in jedem Format und Medium“ verwenden zu dürfen sowie daraus „Einnahmen zu erzielen“.

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5 Kommentare zu Adobe will AGBs für Photoshop Express überarbeiten

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  • Am 29. März 2008 um 10:14 von Boris Bojic

    Es heißt AGB …
    Gerade ZDNet sollte sich solche Fehler nicht erlauben – oder ist es Ziel, ein BILD Niveau zu erreichen?

    Es heißt "die AGB" ohne "s" … so ein Fehler hat hier wirklich nichts verloren.

    • Am 31. März 2008 um 12:23 von Sean Archer

      AW: Es heißt AGB …
      Darüber ließe sich sicher trefflich streiten. Es heißt ja nicht "Allg….bedingungens" und die Mehrzahl steckt bereits in der Abkürzung. ;)

      • Am 6. April 2008 um 15:11 von Ralf

        AW: AW: Es heißt AGB …
        Der Dudenband 9 "Richtiges und gutes Deutsch" sagt dazu: "Bei femininen Abkürzungen sollte im Plural immer dann ein -s angefügt werden, wenn eine Verwechslung mit dem Singular möglich ist." Das gilt "…auch bei solchen Abkürzungen, deren Vollform im Plural so nicht ausgeht…"

        Alles i. O. im ZDNet ;-)

        • Am 7. April 2008 um 21:38 von Klimsch, Kritiker

          AW: AW: AW: Es heißt AGB …
          Das ist keine feminine Abkürzung, sondern die Mehrzahl. "Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen"
          Deshalb ist AGBs falsch, da es bedeuten würde:
          Die Allgemeinen Geschäftsbedingungens.
          Oder: Die Lastkraftwagens. Bei Pisa gedrückt?

  • Am 31. März 2008 um 8:52 von Rumble

    Rechtliches Minenfeld.
    Eine solche AGB setzt stillschweigend voraus, dass ich auch Rechteinhaber an dem bearbeiteten Bildmaterial bin – eine leichtfertige Voraussetzung.

    Nehmen wir´doch mal das bereits sprichwörtliche Würstchenfoto einer Abmahnfallen-Seite (ein bekannter Fotograf und Abmahner…)… wenn ich diese Bilder dort bearbeite und Adobe lizensiert die weiter und erzielt Einnahmen daraus – was wird dann? Wer bekommt die Abmahnung? Wer darf nachher zahlen?

    Ein solches Tretminenfeld lasse ich lieber allein, solche Spiele sind mir zu teuer. Das wird schnell teurer als ein gekauftes Photoshop.

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