Sony bringt Musik-Flatrate für seinen Streaming-Dienst Qriocity

Ein Abo kostet monatlich zwischen 3,99 und 9,99 Euro. Der Dienst namens Music Unlimited greift auf rund 6 Millionen Songs zu. Derzeit werden alle Inhalte gestreamt; sie sollen künftig auch offline verfügbar gemacht werden.

IFA: Sony setzt voll auf 3D und bringt Video-on-Demand-Plattform "Qriocity"

Sony hat das Angebot seiner Video-on-Demand-Plattform Qriocity um einen Musikdienst namens Music Unlimited erweitert. Music Unlimited greift Sony zufolge auf rund 6 Millionen Songs der vier großen US-Plattenfirmen sowie von etwa 100 Indie-Labels zu. Ein Abo kostet zwischen 3,99 und 9,99 Euro im Monat.

Noch werden alle Inhalte gestreamt; die Lieder können also weder gespeichert noch unterwegs genutzt werden. Gleichzeitig mit dem Deutschland-Start ging Music Unlimited auch in Frankreich, Italien und Spanien online. In Großbritannien ist der Dienst seit rund vier Wochen verfügbar.

Qriocity ist nach wie vor auf internetfähige Sony-Geräte beschränkt – etwa eine PlayStation 3, einen Sony-Blu-ray-Player oder einen Bravia-Fernseher. Auch mit Settop-Boxen und Komplettsystemen lässt sich der Dienst nutzen. Das Unternehmen hat jedoch bereits angekündigt, seine Plattform für Drittanbieter zu öffnen.

Sony hatte Qriocity Ende November in Deutschland gestartet. Die Unterhaltungsplattform – vormals Sony Online Services – verbindet internetfähige Sony-Geräte. Langfristig sollen auch plattformübergreifend digitale Inhalte angeboten werden – nicht nur Videos und Musik, sondern etwa auch E-Books.

Themenseiten: Blu-ray, Personal Tech, Software, Sony Europe Limited; Zweigniederlassung Deutschland, iTunes

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1 Kommentar zu Sony bringt Musik-Flatrate für seinen Streaming-Dienst Qriocity

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  • Am 24. Januar 2011 um 23:41 von KlamsiMausi

    Merkwürdig
    Also das Angebot klingt überhaupt nicht gut. Ich selber hätte bei dem Basisangbot zu geschlagen, aber wenn ich nicht mal die Musik, die ich wil, suchen kann. Dann ist das nichts.

    Außerdem sind einige Vertragsbestandteile ziemlich komisch.
    Auszug: „Diese Nutzungsbedingungen sind im gesetzlich zulässigen Umfang gemäß den Gesetzen von England und Wales auszulegen und zu interpretieren. Der Vertrag zwischen dem Empfänger und uns gilt als in England zustande gekommen.“

    Ne danke.

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