Zweiter Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer aufgehoben

Laut seinem Anwalt Björn Hurtig darf Julian Assange Schweden nun theoretisch verlassen. Gegen ihn wird aber weiter wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung ermittelt. Assange wollte sich nicht zu dem neuerlichen Haftbefehl äußern.

Die schwedische Staatsanwaltschaft hat nun schon zum zweiten Mal einen Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange aufgehoben. Damit dürfe Assange Schweden theoretisch verlassen, obwohl weiter gegen ihn wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung ermittelt wird, teilte sein Anwalt Björn Hurtig mit. Zuvor war Assange von Schwedens bekanntestem Strafverteidiger Leif Silbersky vertreten worden.

Laut der Nachrichtenagentur AFP wollte sich Assange nicht zu dem zweiten aufgehobenen Haftbefehl äußern. Er hatte die Vorwürfe zuvor als schmutzigen Trick bezeichnet, der Wikileaks in Misskredit bringen sollte.

Anfang September hatten die schwedischen Strafverfolger die zuvor eingestellten Ermittlungen gegen Assange wieder aufgenommen. Auf Basis der verfügbaren Informationen sei sie zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei dem Verbrechen um Vergewaltigung handle, sagte die zuständige Staatsanwältin Marianne Ny. Es seien jedoch weitere Untersuchungen notwendig, um die Situation richtig beurteilen zu können.

Zuletzt hatte Wikileaks-Mitglied Brigitta Jonsdottir, eine Parlamentarierin aus Island, Assange öffentlich aufgefordert, als Sprecher von Wikileaks zurückzutreten. Seine persönlichen Probleme sollten nicht mit der Organisation in Verbindung gebracht werden, erklärte sie gegenüber The Daily Beast.

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