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Südkorea wertet Status virtueller Zahlungsmittel auf

Dave Rosenberg, Markus Pytlik
|
20.01.10, 14:39 Uhr
Das oberste Gericht erlaubt den Umtausch von Kunstwährungen in reales Geld. Einzige Ausnahme sind Glücksspiele wie Poker. Elternverbände stehen der Entscheidung kritisch gegenüber.

Virtuelle Zahlungsmittel

Das oberste Gericht in Südkorea hat entschieden, dass virtuelle Zahlungsmittel gleichbedeutend mit realem Geld sind. Mit ihrem Urteil erlauben die Richter, dass Rollenspielgeld in echte Währung umgetauscht werden kann. Lediglich Glücksspiele wie Poker sind einem Bericht der Korea Times zufolge von dieser Regelung ausgenommen.

Das Urteil des obersten Gerichts stößt dem Bericht zufolge in Südkorea auf gemischte Resonanz. Elternverbände stehen der Entscheidung demnach kritisch gegenüber, da sie fürchten, dass Jugendliche dadurch vermehrt Onlinespiele spielen. Vertreter der Industrie hingegen erhoffen sich davon neuen Antrieb für den Spielemarkt.

Hintergrund der Entscheidung ist ein Verfahren gegen zwei Spieler des Rollenspiels "Lineage". Die nun freigesprochenen Südkoreaner wurden 2008 zu Geldstrafen von 2 Millionen Won (1240 Euro) und 4 Millionen Won (2480 Euro) verurteilt, nachdem sie durch den Verkauf der innerhalb des Spiels verdienten Kunstwährung "Adena" etwa 20 Millionen Won (12.400 Euro) eingenommen hatten.

Im September 2009 entschied ein südkoreanisches Gericht, dass die Erlöse aus dem Umtausch und Verkauf virtueller Zahlungsmittel einer Umsatzsteuer in Höhe von zehn Prozent unterstehen. Auch die chinesische Regierung erhebt für virtuelle Güter Steuern, allerdings nur auf freiwilliger Basis.

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