Deutsche Post reicht Erklärungen zum E-Postbrief nach
Die Deutsche Post hat eine FAQ zu den AGB ihres E-Postbriefs veröffentlicht. Offenbar besteht in mindestens vier Punkten "zusätzlicher Informationsbedarf".
Gleichfalls gibt es beim Löschen und der Weitergabe von Daten an Dritte sowie dem Briefgeheimnis offensichtlich Erklärungsbedarf. "Wir als Deutsche Post wahren das Briefgeheimnis", heißt es in den FAQ. "Die Daten, die uns anvertraut werden - egal ob physisch oder digital -, sind gegen den Zugriff von Unbefugten geschützt." Alle Inhalte würden verschlüsselt abgelegt. Es sei daher auch Systemadministratoren nicht möglich, diese einzusehen.
Die Reaktion der Post folgt der kürzlich geäußerten Kritik der Stiftung Warentest auf dem Fuß. Diese hatte den E-Postbrief als zu umständlich, zu unsicher und zu teuer bezeichnet. Besondere Kritik übte die Stiftung Warentest daran, dass der E-Postbrief nicht durchgängig verschlüsselt transportiert wird, sondern nur vom Anwender zum E-Postbrief-System sowie vom E-Postbrief-System bis zum Empfänger.
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1.) Briefe auch ausdrucken kann um sie per Briefpost zu versenden, falls der Empfänger keine ePost Adresse besitzt?
2.) Der Polizei auch ohne richterlichen Beschluß Zugangsdaten wie Nutzername, Paßwort und Schlüssel für die verschlüsselten Datein übergeben werden.
3.) Enthaltene Post, selbst wenn sie vom Nutzer geschlöscht wurde weiterhin auf ewig auf dem Server liegen bleiben wird.
Aber sicher, der Datenschutz wird gewährleistet. Wer darauf hereinfällt kann einem nur leidtun.
Man wartet also auf Post, die dann statt im normalen Briefkasten plötzlich virtuell als eMail zugestellt wird, weil es für den Absender billiger ist oder weil die DPAG sich das gerade so überlegt hat.
Prima, die Post spart (Personalkosten). Aber eigentlich würde ich gerne selbst entscheiden (oder den Absender entscheiden lassen), auf welchem Weg ich Korrespondenz erhalte - und nicht den Dienstleister, der mit dem Transport der Mitteilung beauftragt ist ...