AK Zensur reicht Verfassungsbeschwerde gegen Internet-Sperrgesetz ein

Die Beschwerdeführer halten die Blockade von Websites für eine "ungeeignete, weil unverhältnismäßige Maßnahme" gegen Kinderpornografie. Sie befürworten stattdessen die Löschung von Inhalten. Das Gesetz soll formal und inhaltlich nicht verfassungskonform sein.

Mit solchen Warnhinweisen versucht die Bundesregierung den Zugriff auf kinderpornografisches Material einzudämmen (Bild: BKA).
Mit solchen Warnhinweisen versucht die Bundesregierung den Zugriff auf kinderpornografisches Material einzudämmen (Bild: BKA).

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Internet-Sperrgesetz oder auch Zugangserschwerungsgesetz eingelegt. Es gilt seit einem Jahr und verpflichtet Internetprovider dazu, Websites mit kinderpornografischen Inhalten zu blockieren, die auf einer täglich aktualisierten geheimen Sperrliste des Bundeskriminalamts geführt werden.

Der AK Zensur hatte sich zuvor wiederholt gegen diese „ungeeignete, weil unverhältnismäßige Maßnahme“ ausgesprochen. Er befürwortet statt einer Sperre eine Löschung entsprechender Inhalte, die im Kampf gegen Kinderpornografie effektiver sei.

„Das Zugangserschwerungsgesetz ist offenkundig nicht verfassungskonform, und zwar sowohl aus formalen als auch aus inhaltlichen Gründen“, sagte Rechtsanwalt und IT-Rechtsexperte Thomas Stadler, der gemeinsam mit seinem Kollegen Dominik Boecker die vier Beschwerdeführer vertritt. Er wirft dem Bund fehlende Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz vor. Auch das Gesetzgebungsverfahren sei „massiv fehlerbehaftet“.

Stadler hält es für bedenklich, dass über die Sperrungen lediglich einzelne BKA-Beamte entscheiden. Ebenfalls gegen das Grundgesetzt verstoße die Tatsache, dass die Entscheidung über die technische Umsetzung – und damit über die Tiefe des Grundrechtseingriffs – in Händen der Privatwirtschaft liege. „Bereits in der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags im November 2010 wurde das Zugangserschwerungsgesetz von der deutlichen Mehrzahl der geladenen Sachverständigen als verfassungswidrig bezeichnet“, sagte Boecker.

Alvar Freude, Mitgründer des AK Zensur und neben Netzaktivist padeluun, IT-Sicherheitsberater Florian Walther sowie Netzkünstlerin Olia Lialina einer der vier Beschwerdeführer, erklärte: „Leider konnte sich die Koalition immer noch nicht auf eine endgültige Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes verständigen. Obwohl sich jüngst auch der CSU-Netzrat gegen Sperren ausgesprochen hat und die FDP-Fraktion sich schon seit 2009 für das Entfernen kinderpornographischer Webseiten einsetzt, beharren führende Politiker der CDU weiter auf den gefährlichen Internetsperren. Sollte die bisherige Aussetzung der Sperren tatsächlich auf Druck oder Weisung Einzelner aufgehoben werden, müssen diese verantworten, wenn die Sperrlisten als Wegweiser für Pädophile eingesetzt oder die Sperren auf andere Inhalte ausgedehnt werden.“

Das Internetzensurgesetz tritt am 31. Dezember 2012 automatisch außer Kraft. Es wurde auf drei Jahre befristet.

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