AK Zensur kritisiert Unwirksamkeit dänischer Netzsperren

Von 167 Sites stuft er die Inhalte nur bei dreien tatsächlich als Kinderpornografie ein. Diese konnten die Aktivisten innerhalb weniger Tage löschen lassen. Die Strafverfolgungsbehörden waren dazu binnen zwei Jahren nicht in der Lage.

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) hat eine in Zusammenarbeit mit anderen europäischen Bürgerrechtsorganisationen erarbeitete Analyse aktuell in Dänemark gesperrter Websites vorgestellt. Demnach enthalten von 167 zwischen 25. und 28. September 2010 überprüften Einträgen lediglich drei tatsächlich Inhalte, die als Kinderpornografie eingestuft werden können. Zwei davon waren schon 2008 auf der dänischen Sperrliste verzeichnet und stehen beziehungsweise standen in Norwegen, Finnland und Schweden darauf, wurden aber bisher nicht entfernt.

Der AK Zensur teilt weiter mit, dass es ihm gelungen sei, von den drei bedenklichen Sites zwei in den USA gehostete mittels einfacher E-Mails Freitagnacht binnen 30 Minuten entfernen zu lassen. Die Dritte, deren Inhalte auf einem Server in den Niederlanden lagen, sei am Dienstag innerhalb von drei Stunden nach Meldung von der indischen Domain-Vergabestelle abgeschaltet worden.

„Das Ergebnis ist eine Blamage für die Strafverfolgungsbehörden“, so Alvar Freude vom AK Zensur. „Obwohl diese Einträge in mehreren Ländern seit zwei Jahren bekannt waren, gab es offensichtlich keine Versuche von Seiten der Strafverfolgungsbehörden, diese verbotenen Inhalte aus dem Netz zu entfernen. Die Entfernung dieser menschenverachtenden Inhalte und die Strafverfolgung gegen die Täter muss oberste Priorität haben. Netzsperren erreichen aber genau das Gegenteil“.

Der AK Zensur hat seine Erhebung (PDF) zu einem Zeitpunkt vorgestellt, an dem die Diskussion um Netzsperren neuen Schwung bekommen hat. Die EU-Kommissarin Cecilia Malmström versucht derzeit mit einer EU-Richtlinie ihren Plan für Internet-Sperrlisten für alle europäischen Länder zur Pflicht zu machen.

Ein Argument dafür wurde jedoch erst kürzlich durch einen Bericht einer anderen von der EU finanzierten Organisation weitgehend entkräftet: Die federführend vom Zentrum Child Exploitation and Online Protection (CEOP) der britischen Polizei geleitete European Financial Coalition against Commercial Sexual Exploutation of Children Online (EFC).

Der Bericht (PDF) meldet einen signifikanten Rückgang von kommerziellen Sites mit einschlägigem Material. Die verbliebenen erzielten verglichen mit anderen kriminellen Onlineaktivitäten vergleichsweise geringe Profite. Sie agierten hauptsächlich aus Osteuropa und bereiteten bekanntes Material lediglich neu auf, erstellen aber so gut wie kein Neues. Produzenten von Kinderpornografie gingen dazu über, kleine, passwortgeschütze Bereiche im Internet zu nutzen, um das Material kostenfrei zu tauschen. Daher sei es angebracht, die Aktivitäten der Organisation auf alles illegales Material auszudehnen – sowohl kommerziell als auch nicht-kommerziell vertriebenes.

In Deutschland sieht der Koalitionsvertrag vor, das Gesetz, das CDU, CSU und SPD noch in der letzten Legislaturperiode beschlossen hatten, für ein Jahr auszusetzen und danach ergebnisoffen zu diskutieren, ob es abgeschafft oder angewandt werden soll. Die Jahresfrist läuft demnächst ab.

Die FDP möchte das Gesetz abschaffen und durch ein Löschgesetz ersetzen. Die Mehrheit in den Unionsparteien will das Gesetz behalten oder sogar ausdehnen, beispielsweise auf ausländische Glückspielseiten, „Killerspiele“ und politischen Extremismus. Einige Teile, etwa die Junge Union, sprechen sich gegen den Aufbau einer Zensurinfrastruktur aus.

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