Branchenverbände kritisieren Vorratsdatenspeicherung

Bitkom und Eco fordern Entschädigung der Anbieter

Die IT-Branchenverbände Bitkom und Eco haben harsche Kritik an der geplanten Regelung zur Vorratsdatenspeicherung geübt. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) forderte erneut mehr Augenmaß bei der Neuregelung der Telefon- und Internetüberwachung.

Am 19. und 21. September laufen im Bundestag Anhörungen zur Vorratsdatenspeicherung. „Der aktuelle Gesetzentwurf lässt viele Fragen offen“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „So sollte unter anderem eine Übergangsfrist für die betroffenen Netzbetreiber und Anbieter geschaffen werden.“

Nach dem Gesetzentwurf müssen die Unternehmen ab Anfang 2008 alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate lang speichern. Auch für Faxe, SMS und E-Mails gelten die neuen Regeln. Bei Handy-Gesprächen sollen zudem die Seriennummern der Geräte erfasst werden. „Für all diese Änderungen brauchen wir eine Übergangsfrist bis 2009“, so Rohleder. „Die Firmen müssen technisch und personell aufrüsten, um die neuen Vorschriften überhaupt erfüllen zu können.“

Der Gesetzgeber habe auch dafür zu sorgen, dass die Anbieter angemessen entschädigt werden. Allein für die Technik zur Vorratsdatenspeicherung müssen die Unternehmen laut Bitkom 50 bis 75 Millionen Euro investieren. Hinzu kämen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionenhöhe.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft (Eco) kommt bei seinen jüngsten Berechnungen der Kosten für die Datenspeicherung auf noch viel höhere Ausgaben für die Firmen. „Die Ausweitung der klassischen TK-Überwachung und die völlig neu eingeführte Vorratsdatenspeicherung verursachen nach konservativer Schätzung Kosten von 241,8 Millionen Euro allein für die Anschaffung von Hard- und Software“, sagte Klaus Landefeld, Eco-Vorstand Infrastruktur und Netze.

Davon entfielen rund 206 Millionen Euro allein auf die Internetwirtschaft. Lege man für Technik und Systeme eine fünfjährige Abschreibungsfrist zugrunde, so bedeute dies Kosten für Ersatzinvestitionen von 48 Millionen Euro jährlich – und zwar dauerhaft. Diese Zahlen seien allerdings keine Vollkosten, denn es kämen Kosten für den Betrieb hinzu, zum Beispiel für die Sicherung der Daten und für Personal.

Auch der Eco-Verband fordert eine Entschädigung aller durch die Gesetzesänderung entstehenden Kosten. „Die Internetwirtschaft steht im Wettbewerb. Wenn unsere europäischen Nachbarn wie Großbritannien und Österreich die Kosten für die Anschaffung der Vorratsdatenspeicherungssysteme entschädigen, Deutschland aber nicht, so wird sich dies zu Lasten des Standorts auswirken“, erklärte Landefeld.

Themenseiten: Big Data, Bitkom, Business, Datenschutz

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