GPL erstmals gerichtlich durchgeboxt

Auch Installationsskripte müssen veröffentlicht werden

Vor einem deutschen Gericht wurde die „General Public License“ (GPL), unter der auch das Open Source-Betriebssystem Linux veröffentlicht wird, erstmals juristisch durchgesetzt. Der Open Source-Programmierer Harald Welte hat gegen das niederländische Unternehmen Sitecom geklagt, da das Unternehmen seiner Auffassung nach in WLAN-Produkten von ihm entwickelte Software genutzt habe und den Source-Code nicht GPL-konform zur Verfügung gestellt habe.

Im April hat das Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Sitecom verhängt, die es dem Unternehmen verbietet, seine Hardware weiter zu vertreiben. Für die Zuwiderhandlung wurde Sitecom eine Strafe zwischen fünf und 250.000 Euro pro verkauftem Gerät angedroht. Sitecom hat den entsprechenden Code mittels Download inzwischen verfügbar gemacht, Weltes Anwalt zufolge müsse das Unternehmen aber noch einen Schritt weitergehen und die Installationsskripte ebenfalls veröffentlichen.

Sitecom will gegen die einstweilige Verfügung Einspruch erheben und hat mehr Zeit gefordert, um sich mit dem Fall auseinanderzusetzen. Dem Kläger-Anwalt zufolge werde die umstrittene Software wahrscheinlich gar nicht von Sitecom selbst, sondern von einem taiwanesischen oder amerikanischen Chip-Hersteller produziert. Dies verkompliziere den Fall zusätzlich.

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