Bundesrat verabschiedet Dialergesetz

Beim zweiten Anlauf kommt die Regelung gegen teure 0190er-Nummern durch

Telefonkunden sollen künftig besser vor hohen Rechnungen wegen des Missbrauchs von 0190er- und 0900er-Nummern geschützt sein. Der Bundesrat stimmte am Freitag dem Gesetz zu, das Ende Juli in Kraft treten soll.

Künftig gelten Preisobergrenzen für diese Rufnummern. Eine Minute darf demnach nicht mehr als zwei Euro kosten, ein Gespräch zum zeitunabhängigen Blocktarif nicht mehr als 30 Euro. Nach einer Stunde erfolgt automatisch eine Zwangsabschaltung. Diesen Mechanismus kann der Kunde aber außer Kraft setzen, wenn er etwa umfangreiche Internet-Dateien herunterladen will.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, in einer Preisansage auf die Kosten des nachfolgenden Gesprächs hinzuweisen. Nach einer Übergangsfrist von einem Jahr soll das auch für den Mobilfunk gelten. Telefonkunden haben künftig einen Anspruch auf Auskunft zu Adressen und Anschriften der jeweiligen Telefondienst-Anbieter.

Auskunft gibt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in Bonn. Bislang konnten durch unseriöse Angebote geneppte Verbraucher nur schwer vor Gericht gegen Betrüger vorgehen, da deren Anschriften oft nicht zu ermitteln waren. Anträge müssen bei der Behörde schriftlich eingereicht werden. Dialer-Programme, die beispielsweise dafür sorgen, dass der Rechner sich beim Surfen im Internet oft unbemerkt über teure 0190er-Nummern einwählt, müssen künftig bei der Regulierungsbehörde angemeldet werden – einschließlich einer Versicherung, dass eine rechtswidrige Nutzung ausgeschlossen wird.

Bei nachgewiesenem Missbrauch kann die Registrierung entzogen werden. Zudem sollen die Dialerangebote auf bestimmte Ziffernfolgen beschränkt werden, so dass der Verbraucher diese Nummern relativ leicht bei sich zu Hause sperren kann. Ohnehin kann künftig schärfer gegen Missbrauch vorgegangen werden. Das maximal mögliche Bußgeld bei Verstößen gegen die Gesetze wurde auf 100.000 Euro heraufgesetzt. Die Regulierungsbehörde entscheidet in eigener Verantwortung über mögliche Sanktionen. Diese können bis zum Entzug der Rufnummer reichen.

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5 Kommentare zu Bundesrat verabschiedet Dialergesetz

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  • Am 11. Juli 2003 um 22:18 von Thomas Rothe

    Witzlos
    Wenn jemand irgendwo auf den Antillen oder sonstwo sitzt und die Dialer über´s Web verbreitet dann ist er mit meinem Geld schon auf und davon ehe ich irgendwas unternehmen kann. An der Praxis der Weitervermietung der Nummern wird sich kaum was ändern, also wird er über Strohmänner immer an die 0190-er Nummern rankommen. Da er für die deutsche Justiz nicht greifbar ist wird es ihn wohl unheimlich grämen, daß ihm die Nummer entzogen wird. Solange für derartige Leistungen kein ausdrückliches Opt-in erforderlich ist wird sich garnichts ändern. Was nützt denn eine Preisobergrenze von 2 Euro pro Minute wenn der unbedarfte User einen Monat lang über die falsche DFÜ-Verbindung surft ?

    • Am 12. Juli 2003 um 9:11 von Alex Reinhard

      AW: Witzlos
      Guten Tag,
      die Internetverbindung würde nach einer Stunde seitens der Vermittlungsstelle getrennt. Wenn meine Internetverbindung plötzlich ohne Vorwarnung getrennt würde, würde ich mal in den Einstellungen nachsehen und den Dialer finden, da ich eine protokollierung der abgehenden Gespräche im Rechner habe. Okay, ich hätte dann 120 Euro versurft, aber das würde mir kein zweites Mal passieren.

      Zum Thema "Ladungsfähige Anschrift"
      Es sollte eben auch sichergestellt weren, dass man den oder die Menschen sicher vor Gericht bringen kann. Im Klartext: nur Firmen bzw. Personen mit Sitz in Deutschland dürfen diese Service-Rufnummern anbieten. Wenn der Sitz ins Ausland verlegt wird, ist die Rufnummer weg.

  • Am 12. Juli 2003 um 12:31 von Tom

    Endlich wird es ernst
    Finde ich klasse, denn der Verbraucher muss endlich geschützt werden, wenn schon die Gerichte nicht greifen. Meine Meinung nach MÜSSTE der Verbraucher, wenn er solche Dienste wirklich nutzen will, sich registrieren, wie bei einem Kreditkarten-Kauf auch um dann in seinen "Genuss" zu kommen. Nur so entsteht dann ein rechtsgültiger Vertrag. Alles andere gehört verboten. Basta.

  • Am 12. Juli 2003 um 20:23 von Mähling

    Dialer
    Endlich eine gute Entscheidung.

  • Am 13. Juli 2003 um 1:09 von Gerhard Spachmann

    HALBHERZIGES Dialergesetz angebliche MEHRWERTDIENSTE
    Leider mal wieder nur eine halbherzige Angelegenheit!. 0137-, 011…, und auch
    Mobilkom besserte Ihre Umsätze über paradoxe Datenverbindungen auf. Grundsätzliche Entscheidungen und insbesondere Maßnahmen sind hier, auch zum Schutze der Jugend/Handy-Nutzer, vollumfänglich grundsätzlich angezeigt.

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