Richter warnt: Oracle könnte im Java-Prozess leer ausgehen

William Alsup wähnt Oracle auf einem "Fischzug". Voraussichtlich kommende Woche wird er entscheiden, ob die in Android genutzten APIs überhaupt urheberrechtlich zu schützen sind. Die Geschworenen beraten noch über mögliche Patentverstöße.

Im Java-Prozess zwischen Oracle und Google stehen grundsätzliche Entscheidungen des Richters aus, und der weitere Verlauf des Verfahrens erscheint immer ungewisser. Einerseits konnten sich die Geschworenen in den Copyright-Fragen nicht einigen und kamen daher zu keinem eindeutigen Urteil. Andererseits behielt sich Richter William Alsup selbst die Entscheidung vor, ob die von Google in Android genutzten APIs überhaupt urheberrechtlich zu schützen sind. Darüber hinaus hat Google beantragt, das Verfahren hinsichtlich der Copyright-Vorwürfe für ergebnislos zu erklären sowie die angesetzte dritte Prozessphase ganz ausfallen zu lassen, in der es um Schadenersatz gehen soll.

Richter Alsup äußerte im Verfahren beständig seine Verwunderung darüber, dass Oracle noch immer für neun Zeilen kopierten Code zur RangeCheck-Methode einige Hundert Millionen oder sogar Milliarden Dollar an Schadenersatz erwarte. Oracle befinde sich offenbar auf einem „Fischzug“, indem es an den mutmaßlichen Gewinnen Googles beteiligt werden wolle, statt sich mit dem gesetzlich vorgegebenen Schadenersatz zu begnügen, der in den USA auf 150.000 Dollar begrenzt ist. Alsup warnte Oracle ausdrücklich, es könne sogar ganz leer ausgehen, wenn es die Jury nicht davon überzeugen könne, dass ihm für eine relativ geringe Copyright-Verletzung Googles Gewinne zustünden.

Nebenbei erwähnte Alsup, dass er sich während des Verfahrens selbst sachkundig gemacht und begonnen hätte, Programmcode für Java zu schreiben. Er habe auch in anderen Programmiersprachen bereits Code wie RangeCheck geschrieben und wisse, wie einfach das sei. Es sei daher eine absurde Vorstellung, dass jemand das absichtlich kopiert habe, obwohl er es ebenso schnell hätte selbst schreiben können. „Sie sind einer der besten Anwälte in Amerika, wie können Sie nur so argumentieren“, hielt er Oracles Rechtsbeistand David Boies vor.

Staranwalt Boies gab schließlich zu verstehen, dass Oracle sich mit dem Schadenersatz in gesetzlich vorgeschriebener Höhe begnügen würde, sofern Richter Alsup den urheberrechtlichen Schutz von APIs verneine. Diese Entscheidung wird frühestens in der nächsten Woche fallen. Vorher ist es noch Aufgabe der Jury, über die Patentfragen zu urteilen, um die es in der zweiten Prozessphase ging.

In ihren abschließenden Erklärungen zu dieser Phase stellten die gegnerischen Anwälte noch einmal ihre Standpunkte zur angeblichen Patentverletzung durch Google heraus. Laut Oracle hat Google bewusst und „rücksichtslos“ gegen die beiden fraglichen Patente verstoßen. „Google organisiert die Informationen der Welt“, sagte Oracle-Anwalt Michael Jacobs. Es hätte Zugang zu allen Informationen der Welt und daher auch Kenntnis von Suns Patenten haben müssen.

Robert Van Nest konterte für Google, Oracle habe nicht den geringsten Beweis dafür erbracht, dass Googles Entwicklerteam von diesen Schutzrechten wusste. Google habe „grundlegend unterschiedliche Design-Entscheidungen für Android“ getroffen, ohne detailliert über das Patentportfolio von Sun Microsystems informiert zu sein. Er führte weiter aus, warum seiner Einschätzung nach weder Android noch die Dalvik Virtual Machine gegen die zwei angeführten Patente verstoßen.

[mit Material von Rachel King, News.com]

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