Beweisaufnahme im Prozess Oracle gegen Google schließt spätestens Montag

Dies gilt nur für den ersten Teil rund um Urheberrechtsfragen. Die Geschworenen werden ihr Urteil im Lauf der Woche fällen. Anschließend geht es um Patentfragen, in einem dritten Teil dann um eventuellen Schadenersatz.

Der erste von drei Teilen des Prozesses Oracle gegen Google wird spätestens kommenden Montag die Beweisaufnahme abschließen. Die Anwälte beider Seiten hatten sogar Freitag vorgeschlagen, Richter William Alsup fand das aber zu optimistisch. Die Geschworenen benötigen seiner Ansicht nach anschließend mindestens eineinhalb Tage, um zu einem Urteil zu kommen. Die Entscheidungsfindung könnte aber auch die ganze kommende Woche dauern.

Android Java Oracle

Das fällige Urteil betrifft ausschließlich Fragen des Urheberrechts. Ein zweiter Teil wird sich anschließend mit den Patenten beider Firmen beschäftigen, in einem dritten geht es um eventuelle Ansprüche auf Schadenersatz und um dessen Höhe.

Am Mittwochmorgen hatte Googles Chefanwalt Robert Van Nest den Richter informiert, dass sein Team den Bereich Urheberrecht bis Donnerstag abzuschließen hoffe. Für Oracle sagte David Boies, er werde sein Abschlussplädoyer Freitag halten können. Beide Anwälte einigten sich auf 90 Minuten Redezeit je Partei.

Im Lauf des heutigen Verhandlungstags (Ortszeit) wird Android-Chef Andy Rubin seine Aussage fortsetzen. Anschließend soll Dan Bornstein befragt werden, der bei Google für Virtuelle Maschinen zuständig ist. Google hatte erst am Dienstag mit der Zeugenbefragung begonnen, als zunächst Eric Schmidt aussagte. Oracle hatte dagegen sechs Tage für die ihm zustehenden Befragungen benötigt.

Oracle hat außerdem beantragt, ein weiteres Patent in den zweiten Prozessteil einbringen zu dürfen. Es wäre das dritte. Google widersetzt sich diesem Antrag. Die Anordnungen des Richters seien klar gewesen, und der Prozess hätte schon vor Monaten abgeschlossen sein können. Richter Alsup will noch über die Frage nachdenken.

[mit Material von Rachel King, ZDNet.com]

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