Gerichtsbeschluss: Google muss Autovervollständigen in Japan korrigieren

Der Kläger hat aufgrund der mit seinem Namen verbundenen Wörter angeblich seinen Job verloren. Er sieht seine Privatsphäre verletzt. Google verweigerte eine freiwillige Korrektur von Hand.

Das Bezirksgericht Tokio hat einem Antrag stattgegeben, der sich gegen Googles Funktion Autovervollständigen richtete. Google muss in Japan bestimmte Schlüsselwörter vorerst entfernen. Der Kläger hatte behauptet, die Funktion verletze seine Privatsphäre. Außerdem sei er aufgrund von Googles Vorschlägen entlassen worden.

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Der Anwalt des Klägers, Hiroyuki Tomita, sagte der Japan Times, Google habe sich vorab geweigert, die Funktion auszusetzen. Schließlich sei sein Hauptquartier in den USA; es müsse sich den japanischen Vorschriften nicht fügen.

Der Betroffene, der lieber anonym bleibt, sieht sich durch Autovervollständigen in den Schmutz gezogen. Er behauptet, wenn man seinen Namen bei Google eingebe, schlage Google als weitere Suchbegriffe etwa Straftaten vor. Wähle man den obersten Google-Vorschlag, führe dies zu über 10.000 Einträgen, die ihn diffamierten, sagte sein Anwalt.

Bevor er sich vergangenen Oktober an das Gericht wandte, hatte er Google gebeten, bestimmte Wörter nicht mehr in Zusammenhang mit seinem Namen zu erwähnen. Google lehnte ab: Man habe diese Wörter ja nicht absichtlich ausgesucht, insofern könne von einer Verletzung der Privatsphäre nicht die Rede sein. Der Kläger und sein Anwalt halten dagegen, Googles Funktion könne „irreparable Schäden, etwa Arbeitsverlust oder Bankrott“, verursachen.

„Es ist nötig, ein Maß zu finden, um schnelle Wiedergutmachung im Fall eines klaren Verstoßes zu ermöglichen“, sagt Anwalt Tomita. Man sei bereit, weitere Prozesse gegen Google zu führen.

Google-Funktionen wie Autovervollständigen und Personalisierung stehen nicht nur in Japan in der Kritik. Die japanische Regierung hat aber zuletzt schon eine Warnung ausgesandt. Anlässlich der neuen Nutzungsbedingungen, die Google erlauben, Daten über eine Person aus verschiedenen Produkten zu kombinieren, erhielt das Unternehmen eine „Erinnerung“ an das japanische Datenschutzgesetz. Inwieweit es dagegen tatsächlich verstößt, müssen wohl Gerichte klären.

[mit Material von Ellyne Phneah, ZDNet Asia]

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