Kriminalpolizei schließt Streaming-Verzeichnis Kino.to

13 Personen wurden festgenommen, nach einer weiteren fahndet die Polizei. Auch eine Reihe von Streamhostern haben die Beamten vom Netz genommen. Dass auch gegen Nutzer vorgegangen wird, ist unwahrscheinlich.

Urheberrecht illegale Kopien

Die Kriminalpolizei hat die Domain kino.to beschlagnahmt und 13 Verdächtige festgenommen. Der Vorwurf lautet der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zufolge auf „Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen“. Die Site stellte kostenlos Streams aktueller Filme und Serien zur Verfügung.

Unter der Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) führten Polizisten in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden Razzien durch. Nach einer Person wird gefahndet. Allein in Deutschland durchsuchten mehr als 250 Beamte sowie 17 Computerspezialisten bundesweit rund 20 Wohnungen sowie Geschäftsräume und Rechenzentren, wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mitteilte.

Mehrere Streamhoster, bei denen die illegalen Kopien abgelegt waren, haben die Behörden demnach ebenfalls vom Netz genommen. Sie wurden nach Angaben der GVU solche Dienste teilweise eigens gegründet. Mit Werbebannern und kostenpflichtigen Premium-Zugängen seien „erhebliche Einnahmen“ erzielt worden. Es handle sich um ein „arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell“.

Ausgangspunkt für die Polizeiaktion war nach Angaben der Urheberrechtschützer ein Strafantrag der GVU von Ende April. Ihm waren jahrelange Vorermittlungen vorausgegangen. Im Cache von kino.to findet sich lediglich ein Hinweis der Kriminalpolizei: „Internetnutzer, die widerrechtlich Kopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.“

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Somecke hält es für unwahrscheinlich, dass auch gegen die Nutzer von kino.to vorgegangen wird. „Aus meiner Sicht haben sie keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streaming-Diensten nicht rechtswidrig ist.“ Das gelte jedenfalls immer dann, wenn der Stream nicht auf den eigenen Rechner kopiert werde.

Zudem sei die GVU dafür bekannt, „das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch beweisen hat.“ Fraglich ist laut Solmecke auch, ob etwa IP-Adressen auf den Servern von kino.to beziehungsweise den Streamhostern überhaupt zwischengespeichert worden sind.

Die Filmindustrie begreift schon das Zwischenspeichern eines Films im flüchtigen Speicher eines Computers als illegale Kopie. Da die Gerichte diese Frage aber noch nicht geklärt haben, sind Somecke zufolge Abmahnungen denkbar. Betroffene Nutzer müssten wohl Unterlassungserklärungen unterzeichnen. Allenfalls drohen demnach auch Schadenersatzansprüche, die sich aus auf 100 Euro gedeckelten Anwaltsgebühren und dem entstandenen Schaden zusammensetzten – etwa 10 Euro pro Film.

Googles Cache zeigt die Mitteilung der Kriminalpolizei an (Screenshot: ZDNet).
Googles Cache zeigt die Mitteilung der Kriminalpolizei an (Screenshot: ZDNet).

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