Leutheusser-Scharrenberger will verkürzte Vorratsdatenspeicherung

IP-Adressen sollen verpflichtend sieben Tage lang gespeichert werden. Für das Einfrieren von Verbindungsdaten wird ein Sicherungsantrag benötigt. Das Bundesinnenministerium zeigt sich kritisch, aber gesprächsbereit.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) beharrt weiter auf ihrem Vorschlag, Telefon- und Internetdaten nur bei einem konkreten Verdacht einzufrieren (Quick Freeze). Eine Vorratsdatenspeicherung, die anlasslos die Kommunikation aller Bundesbürger zu überwachen hilft, werde es nicht geben, sagte sie im Interview mit der Süddeutschen Zeitung.

Dienstleister speicherten Daten ohnehin für interne Zwecke, manche nur für ein paar Tage, andere für bis zu 60 Tage. Auf diesen Bestand könne man zugreifen. Informationen zu IP-Adressen sollen von Providern verpflichtend sieben Tage lang aufbewahrt werden.

Der Zugriff soll per Antrag möglich sein. „Sobald der Polizist einen Verdacht auf eine Straftat hat, kann er einen Sicherungsantrag stellen. Dann wird das festgehalten, was an Daten bei den Telekommunikationsunternehmen vorhanden ist“, erklärte die Bundesjustizministerin. Behörden müssten rasch handeln, was aber ohne Schwierigkeiten möglich sei. Ein Sicherungsantrag sei an relativ geringe Voraussetzungen geknüpft. Erst für den konkreten Zugriff würde man wie bisher einen Gerichtsbeschluss benötigen, der einen begründeten Verdacht voraussetze.

Das Bundesinnenministerium bewertet den Vorschlag kritisch, signalisierte aber Kompromissbereitschaft, wie das Nachrichtenmagazin Focus berichtet. Leutheusser-Schnarrenbergers Vorschlag greife zu kurz, sagte ein Sprecher von Innenminister Thomas de Maizière (CDU). Es sei nicht sinnvoll, dass es dem Belieben der Anbieter obliege, zu entscheiden, wie lange Daten gespeichert werden.

Auch der Deutsche Journalisten-Verband zeigt sich kritisch. Es spiele keine Rolle, ob die Speicherfrist eine Woche oder ein halbes Jahr betrage. Bei Leutheusser-Schnarrenbergers Vorschlag handle es sich lediglich um eine „Vorratsdatenspeicherung light“, die ähnliche Probleme aufweise wie die Vorgängerversion, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Beispielsweise könne man den Informantenschutz nicht gewährleisten.

Ohne Verdacht und Anlass würde gespeichert werden, mit welcher Adresse Bürger wann im Internet unterwegs sind. Daraus ließen sich detaillierte Rückschlüsse bezüglich des Surfverhaltens von Nutzern sowie Bewegungsprofile ableiten, schreibt Florian Altherr vom Bürgerrechtsblog Netzpolitik.org. Handlungsfreiheit, Informationsfreiheit, Meinungsfreiheit und Pressefreiheit im Internet würden so massiv eingeschränkt.

Themenseiten: Big Data, Datenschutz, Kommunikation, Politik, Telekommunikation

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