ISPs können aber gezwungen werden, die Daten von Anschlussinhabern offenzulegen. Die USA fordern schärfere Regeln für die Digitale Rechteverwertung. Uneinig ist man sich auch hinsichtlich des Anwendungsbereichs des Anti-Piraterie-Abkommens.
Die amerikanische Bürgerrechtsorganisation Knowledge Ecology International[1] (KEI) hat den aktuellen Entwurf des Anti-Piraterie-Abkommens ACTA[2] im Internet veröffentlicht. Es handelt sich um das Ergebnis der vergangenen Verhandlungsrunde am 25. August[3] in Washington.
Hauptsächlich sei der Anwendungsbereich für des Anti-Counterfeiting Trade Agreement umstritten, schreibt der kanadische Rechtsprofessor Michael Geist[4] in einer ersten Analyse des Dokuments. Demnach pocht die EU[5] darauf, das Abkommen auf geistiges Eigentum insgesamt - etwa auch Herkunftsbezeichnungen von Lebensmitteln wie "Champagne"- anzuwenden, während es die USA auf Urheber- und Markenrecht beschränkt wissen wollen.
Provider haften dem aktuellen Entwurf zufolge nicht für illegale Inhalte; der Passus wurde aus dem Internet-Kapitel gestrichen. Den verhandelnden Staaten wird jedoch die Autorität eingeräumt, die Provider dazu zu zwingen, die Daten von Anschlussinhabern offenzulegen.
Die USA fordern eine Ausweitung der Bestimmungen zur Digitalen Rechteverwaltung[6] (DRM), die über die von der World Intellectual Property Organization (WIPO[7]) festgelegten Regelungen hinausgeht. Derzeit legt der Passus fest, dass die Unterzeichnerstaaten rechtliche Vorkehrungen gegen die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen treffen müssen - im Rahmen der in den 1990er Jahren unterzeichneten WIPO-Bestimmungen.
Der aktuelle Entwurf[8] (PDF) hat laut Geist deutlich bessere Chancen auf Umsetzung als zuvor durchgesickerte Versionen[9]. Die verbleibenden Unstimmigkeiten ließen sich bei der kommenden Diskussionsrunde in Japan bereinigen. Es könnte die letzte vor der Unterzeichnung sein.
ACTA soll den Teilnehmerstaaten zufolge - neben der EU auch Japan, Kanada, Korea, Marokko, Mexiko, Neuseeland, die Schweiz, Singapur und die USA - weltweit die Rechtslage hinsichtlich Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen vereinheitlichen. Das Abkommen wird kritisiert, weil es Freiheitsrechte beschneidet. Außerdem wird beanstandet, dass die Diskussionen hinter verschlossenen Türen ablaufen. Die EU-Kommission hatte Ende August versprochen, den vollen Text zu veröffentlichen, bevor das Abkommen unterzeichnet wird.
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