
Verwechslungsgefahr: Dieser Eierbecher könnte für einen iPod gehalten werden (Foto: Koziol).
Apple hat beim Oberlandesgericht Hamburg (Az 5 W 84/10) eine einstweilige Verfügung gegen einen Hersteller von Designerprodukten erwirkt. Das Erbacher Unternehmen Koziol hatte einen Eierbecher unter dem Namen "eiPOTT" vertrieben. Das Gericht sah eine mögliche Verwechslungsgefahr zwischen dem Eierbecher und einem "Musikabspielgerät" von Apple gegeben.
Die Richter gestehen der Namensgebung zwar zu, sie sei "eine witzige Idee" und man müsse erstmal darauf kommen. Eine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung vermöge der Senat aber nicht zu erkennen. Daher könne man den Aspekt der Kunstfreiheit nicht gelten lassen.

Die Anspielung auf Apples "Musikabspielgerät" erkennt man vor allem an der Verpackung (Foto: Koziol).
Zudem handle es sich bei dem Begriff eiPOTT um ein Kunstwort, das keinen klaren Sinngehalt habe und für Eierbecher "nicht üblich" sei. Vielmehr ließen sich hinter dem Begriff auch andere Gegenstände vermuten, beispielsweise ein Eierkocher. Weiter führten die Richter aus, dass Koziol das Recht habe, jedes Produkt "eiPOTT" zu nennen, das kein Eierbecher sei.
Koziol wurde zur Auflage gemacht, seinen Eierbecher umzubenennen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro. Apple war erst im dritten Anlauf mit seiner Klage erfolgreich. Die Vorinstanzen folgten Apples Argumentation nicht und konnten keine Verwechslungsgefahr erkennen.
Nach Angaben von Koziol ist das 2009 erschienene Produkt ein Verkaufsschlager. Es werde jetzt unter anderem Namen und in anderer Verpackung weiter vertrieben.

Lesermeinungen zum Artikel
Ich stehe dazu. Keine i-Geräte in meinem Haushalt (5 Personen).
Zeigt den Idioten und deren Anwälten welche Umsätze sie damit verlieren.
Kauft vorallem nichts vom von Allmachtsgefühlen besessenen Apfelkonzern.
Das heißt es ist etwas zu essen.
Wiso hat man den Namen nicht als Obst geschützt?
Gildet der Name Apple überhaupt als Markenname ?
Ibm
Microsoft
Linux
alle anderen Computer Firmen haben Markennamen die nichts mit alltagswörtern zu tun haben.
Es wirft ein besonderes Licht auf das Unternehmen aus Cupertino, dass es seinen potentiellen Kunden so etwas überhaupt zutraut. Aber sicher geht es hier nur ums Geld - und da hört bei Apple der Spass ja ganz schnell auf.
Als Apple-Fan und -Benutzer traue ich mich mit meinem iPod oder MacBook kaum noch an die Öffentlichkeit. Die Geräte sind ja mittlerweile stigmatisierend. Schade eigentlich. Ich nehm's aber trotzdem mit Humor.
Danke Apple für diesen Hinweis.
@ Apple: Wisst Ihr was "Bärendienst" bedeutet? Und "negative Werbung"?
Ich erinnere mich an einen Bericht, und das ist noch gar nicht so lange her.
Da ist es um eine Klage von 'Thor Steinar' gegen 'Storch Heinar' gegangen.
Ich fand das zwar gut, ist aber vom Prinzip das gleiche wie in diesem Bericht.
www.koziol.de/...
der könnte einigen Marktwert haben (grins!)
www.koziol-gluecksfabrik.de/...
www.koziol.de/...