Deutsche Post reicht Erklärungen zum E-Postbrief nach

Die Deutsche Post hat eine FAQ zu den AGB ihres E-Postbriefs veröffentlicht. Offenbar besteht in mindestens vier Punkten "zusätzlicher Informationsbedarf".

Wie also sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen? "In unseren AGB fordern wir Sie unverbindlich dazu auf, mindestens einmal werktäglich Ihr Nutzerkonto zu kontrollieren. Dies bedeutet aber nicht, dass Sie zum täglichen Check des E-Postbrief-Postfachs verpflichtet sind", heißt es in den FAQ. In den AGB ist von "unverbindlich" allerdings keine Rede. Die Regelung diene dazu, eine rechtliche "Analogie zum klassischen Hausbriefkasten" herzustellen - auch bei Papierbriefen beginnen Fristen zu laufen, wenn der Empfänger darüber keine Kenntnis hat, weil er etwa im Urlaub ist.

Gleichfalls gibt es beim Löschen und der Weitergabe von Daten an Dritte sowie dem Briefgeheimnis offensichtlich Erklärungsbedarf. "Wir als Deutsche Post wahren das Briefgeheimnis", heißt es in den FAQ. "Die Daten, die uns anvertraut werden - egal ob physisch oder digital -, sind gegen den Zugriff von Unbefugten geschützt." Alle Inhalte würden verschlüsselt abgelegt. Es sei daher auch Systemadministratoren nicht möglich, diese einzusehen.

Die Reaktion der Post folgt der kürzlich geäußerten Kritik der Stiftung Warentest auf dem Fuß. Diese hatte den E-Postbrief als zu umständlich, zu unsicher und zu teuer bezeichnet. Besondere Kritik übte die Stiftung Warentest daran, dass der E-Postbrief nicht durchgängig verschlüsselt transportiert wird, sondern nur vom Anwender zum E-Postbrief-System sowie vom E-Postbrief-System bis zum Empfänger.

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11 von 12 Lesern fanden diesen Artikel nützlich.

Lesermeinungen zum Artikel

 
von Alexander Knopf
am 29. Juli 2010, 13:35 Uhr
Es wären noch mehr Erklärungen nötig
Das System müsste DRINGEND generell besser erkärt werden. Ebenso ist der Zustand, dass normale e-mails an eine @epost.de Adresse im Nirvana verschwinden eigentlich unfassbar !!!
 
von Fraggle
am 29. Juli 2010, 17:34 Uhr
Datenschutz
Nun, wenn nicht einmal der Sys-Admin Einsicht haben soll, wie ist es dann zu erklären, daß der Datenschutz gewahrt bleibt, wenn die Post:

1.) Briefe auch ausdrucken kann um sie per Briefpost zu versenden, falls der Empfänger keine ePost Adresse besitzt?

2.) Der Polizei auch ohne richterlichen Beschluß Zugangsdaten wie Nutzername, Paßwort und Schlüssel für die verschlüsselten Datein übergeben werden.

3.) Enthaltene Post, selbst wenn sie vom Nutzer geschlöscht wurde weiterhin auf ewig auf dem Server liegen bleiben wird.

Aber sicher, der Datenschutz wird gewährleistet. Wer darauf hereinfällt kann einem nur leidtun.
 
von Thomas
am 29. Juli 2010, 23:28 Uhr
Medienbruch
Mich nervt zudem die Tatsache, daß an die Postanschrift adressierte Briefe fakultativ auch per eMail statt per Briefträger zugestellt werden können !
Man wartet also auf Post, die dann statt im normalen Briefkasten plötzlich virtuell als eMail zugestellt wird, weil es für den Absender billiger ist oder weil die DPAG sich das gerade so überlegt hat.
Prima, die Post spart (Personalkosten). Aber eigentlich würde ich gerne selbst entscheiden (oder den Absender entscheiden lassen), auf welchem Weg ich Korrespondenz erhalte - und nicht den Dienstleister, der mit dem Transport der Mitteilung beauftragt ist ...

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