Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Liste von Websites ins Netz gestellt, in der sie alle in jüngster Zeit durch versteckte oder unklare Preisangaben in Erscheinung getretene Anbieter aufführt. Außerdem nennt sie die von den Betreibern genutzten Inkassodienste oder Anwälte sowie Kontaktadressen, bei denen betroffene Verbraucher eine Beschwerde einreichen können.
Die Betreiber solcher auch als Abofallen bezeichneter Angebote schalten fast täglich neue Websites online und nehmen veraltete Seiten aus dem Netz. Daher lohnt sich ein Blick ins Impressum. Besonders auffällig sind laut der Hamburger Verbraucherzentrale zurzeit die Firmen Online Content, Blue Byte FZE, Netsolution FZE, A&M Schmidtlein GbR sowie ISAS (Internet Services and Solutions).
Die Verbraucherzentrale reagiert damit auf die große Zahl von Beschwerden, die täglich bei ihr eingehen. In der Regel seien Verbraucher beim Surfen auf Seiten gelandet, die ihnen "kostenlos" und "gratis" Kochrezepte, Hilfe bei den Hausaufgaben, SMS-Versand, Warenproben, Routenplanung, Berechnungen der Lebenserwartung und Intelligenztests versprechen. Neuerdings forderten manche Anbieter sogar per Telefon, Mail oder SMS ausdrücklich dazu auf, eine bestimmte Webseite aufzurufen.
Mit den Angeboten sollen sie jedoch lediglich dazu gebracht werden, Name, Adresse und Geburtsdatum einzugeben. Die Betreiber der Seiten erhalten so alle benötigten persönlichen Daten, um per Post oder E-Mail eine Rechnung zu verschicken. Darin wird behauptet, man habe einen Vertrag abgeschlossen und sei nun verpflichtet, für ein oder zwei Jahre Geld für ein Abonnement zu bezahlen.
Wer sich im Nachhinein die Seiten genau anschaut, stellt fest, dass es tatsächlich eine Preisangabe gibt, die aber tief in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt oder kaum lesbar in winzig kleiner Schrift nur mit großer Mühe auf der Internetseite zu entdecken ist.
Ein entgeltlicher Vertrag komme nicht zustande, solange der Preis gegenüber dem betroffenen Nutzer nicht klar und deutlich angezeigt werde, so die Verbraucherzentrale. "Ein derartiges bewusstes Verstecken und Verschweigen eines Endpreises verstößt gegen die Preisangabenverordnung und deren Grundsätze der Preiswahrheit und der Preisklarheit." Daher müsse man nicht bezahlen und solle sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen lassen. Die darin gemachten Behauptungen und rechtlichen Ausführungen der Firmen seien falsch und irreführend.
Update vom 30.9.2010
Durch die Neugestaltung der Website der Verbraucherzentrale Hamburg haben sich die Links geändert, so dass die Verweise von ZDNet auf die Liste der Abofallenbetreiber und die Empfehlungen für Betroffene kurzzeitig ins Leere führten. Inzwischen wurden die Links in diesem Beitrag aktualisiert.

Lesermeinungen zum Artikel
auf den Inhalt der Liste haben wir bei ZDNet.de keinen Einfluss, dafür müssen Sie sich direkt an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden: www.vzhh.de/... Wenn Sie den Eindruck haben, dass der Anbieter unseriös arbeitet, können Sie ihn zudem auch der Initiative "Das Schwarze Schaf" (www.das-schwarze-schaf.com/...) melden. Die hat den Anbieter Top-of-Software.de übrigens schon mal gerügt: www.zdnet.de/...
Viele Grüße
Peter Marwan
ZDNet-Redaktion
Outlets.de arbeitet auf die gleiche art und weise, letzte mahnung heute 7.9.10, wieder widerspruch
ich habe eben gelesen, dass du das selbe problem hast...
ich habe heute einen inkasso schreiben erhalten weiss jedoch nicht was ich machen soll...
was hast du dagegen unternommen interessiert mich mal ...
erstmal sollte ich die ganze zeit eine jahresgebühr zahlen danach habe ich meistens habe ich emails geschrieben gekündiht habe nur eine bestätigung erhalten das wars mehr auch nicht.
und jetzt kommt sogar inkasso ins spiel...
Hat jemand eine Idee was ich machen soll???
Mfg
Aneela
Hallo,
hier geht es um die Fa. ICONTENT GmbH, Bockenheimer Landstrasse 17 - 19, 60325 Frankfurt am Main. Die melden sich aber als outlets.de wenn eine Zahlungsauffforderung erstellt wird. Es ist mir noch schleierhaft wie den angeblichen Vertrag überhaupt zustande kam. Siehe outlets.de.
Leider habe ich bereits die erste von zwei Zahlungen veranlasst, nachdem ich von dieser Firma eine Zahlungsaufforderung am 17.Mai 2010 bekam.
Bis jetzt habe ich weder meine "Zugangsdaten" noch eine E-Mail Adreese von dieser Firma bekommen, sodass wir überhaupt keinen Nutzen hatten bzw. haben.
Bin ich nun durch meine erste Zahlung verpflichtet nach einem Jahr den zweiten und letzten Rechnungsbetrag zu zahlen? Wie soll ich hier vorgehen? Vermutlich sind die ersten bezahlten 96,00 Euro nicht mehr zu retten, oder?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gruß
Leonhardt
als Redakteur kann und darf ich keine umfassende Rechtsberatung bieten. Möglicherweise hilft Ihnen aber dieser Beitrag auf ZDNet über ein Urteil aus Mannheim zu sogenannten Abofallen weiter: www.zdnet.de/... .
Ich denke, wenn Sie sich mit den Details Ihres Falls an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden, besteht sogar die Chance, die bereits gezahlte Summe zurückzuerlangen - vorausgesetzt das Unternehmen existiert so lange...
Viele Grüße
Peter Marwan
ZDNet-Redaktion
Viele Grüße
Bärbel
Danke
mir ist das gleiche passiert, habe heute eine Inkassoaufforderung erhalten-
Würde gerne auch endlich Ruhe bekommen, was soll ich tun?
Wo haben Sie Anzeige erstattet?
Danke für kurze Rückmeldung.
mfg
Irmtraud Lange
sogar 153,25 ?. Ich habe gar nichts bezahlt, aber eine Anzeige gemacht bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Seitdem ist Ruhe.
Ich habe im August eine Zahlungserinnerung von outlet.de bekommen, und weiß gar nicht warum. Hatte diese dann einfach ignoriert!!!! 3 Wochen später habe ich eine Mahung erhalten, auch diese hab ich ignoriert. gestern schaue ich in meinen Breifkasten und habe ein Schreiben von einer Inkasso Zentrale. dort sind jetzt Forderungen aufgelaufen von insgesamt 153,08 Euro.
Anbei haben sie mir eine Kopie eines Gerichtsurteil mitgeschickt.
was soll ich denn noch machen, damit sie mich endlich in Ruhe lassen.
wie der letzte Verfasser hier dargestellt hat, ist es mir auch gegangen. Bisher habe ich die Forderungen ignoriert bzw. bei der letzten Mahnung einen Widerspruch per Einschreiben abgesandt.
Bisher war ich der Meinung, dass es vielleicht nur bis zu der Ebene des Widerspruch gehtund dann ist Schluss. Das beigefügte Urteil von Witten, welches sich auch auf das vorherige Urteil in Leipzig bezieht macht mich schon etwas nervös, da offenbar auch der Gerichtsweg durch die Firma beschritten wird.
Hat jemand bereits auf dieses Schreiben der Zentral Inkasso reagiert, die haben ja dass in Rede stehende Urteil auch veröffentlicht www.deutsche-zentral-inkasso.de/...!!!
Hat vielleicht schon jemand mit einem RA oder Verbraucherscutzzentrale dazu gesprochen?
Es ist schon eine ganz schöne Sauerei und wahrscheinlich sind die Gerichte auch etwas blauäugig und die Nutzer des Internet leider zu leichtgläubig und unaufmerksam.
MfG
Holger
www.verbraucherschutz.tv/...
schau da einfach mal rein und ansonsten, einfach abheften und abwarten...es wird nix so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Lieben Gruß
Mir widerstrebt es ungemein dies zu tun, vorallem wenn davon auszugehen ist, dass im kommenden Jahr die Sache weiter geht, da ja der Vetrga für 2 Jahre geschlossen ist.
Ich hatte übrigens noch ein weiteres Urteil bei der im 1.Kommentar benannten Adresse gefunden, hier ist in Frankfurt eine ähnliche Entscheidung wie in Witten getroffen worden.
Mich würde ja interessieren inwieweit es noch neue Urteile (nach Leipzig) gibt, die positiv für die Verbraucher (also uns) sind.
MfG
Holger
www.verbraucherschutz.tv/...
es gibt schon so viele Foren von Betroffenen.....
schau da einfach mal rein und ansonsten, einfach abheften und abwarten...es wird nix so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Lieben Gruß
habe vor ein paar Tagen von der ICONTENT GmbH die letzte Mahnung betr.
outlets.de erhalten. Ich soll bis spätestens zum 22.10.2010 die Zahlung in Höhe von 96,00 + 5,00 Mahngebühr überweisen, ansonsten wird die Angelegenheit einem Inkasso-/Rechtsanwaltsbüro übertragen. Ich weiß nicht mehr was ich machen soll, da mir ein Vertragsabschluss mit dieser Firma nicht bewusst ist.
ohne Details ist es schwer, Ihnen eine konkrete Auskunft zu geben. Wahrscheinlich hilft Ihnen aber unser Beitrag zu einem Urteil des Landgerichts Mannheim weiter: www.zdnet.de/...
Außerdem gibt es bei YouTube zwei sehr informative Videos zum Thema:
www.youtube.com/...
www.youtube.com/...
Peter Marwan
ZDNet-Redaktion