Die Behörde reagiert damit auf Beschwerden von Anwendern. Sie prüft, ob die verpflichtende Nutzung des Bezahldiensts für Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungen einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Ebay hält den Paypal-Zwang für rechtlich unbedenklich.
Das Bundeskartellamt[1] hat wegen eines möglichen Wettbewerbsverstoßes Untersuchungen gegen Ebay[2] eingeleitet. Wie die "Wirtschaftswoche[3]" meldet, geht die Behörde Beschwerden von Nutzern über den umstrittenen Paypal-Zwang[4] nach. Seit gestern ist der zu Ebay gehörende Bezahldienst für Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten verpflichtend.
Im Gespräch mit dem Wirtschaftsmagazin erklärte ein Sprecher des Bundeskartellamts, dass sich die Beschwerden über Ebay gehäuft hätten. Aus diesem Grund prüfe die Behörde nun, ob das Online-Auktionshaus seine Marktstellung in Deutschland missbrauche. In einem ersten Schritt wollen sich die Wettbewerbshüter nun von Ebay über die Hintergründe für die obligatorische Nutzung von Paypal[5] aufklären lassen.
Kritik an dem Paypal-Zwang kommt vor allem von Gelegenheitsverkäufern und privaten Anbietern. Grund dafür ist dem Bericht zufolge, dass bei der Nutzung des Bezahldiensts zusätzliche Kosten von bis zu 3,9 Prozent des Verkaufspreises entstehen. Ebay selbst begründet die Maßnahme mit einer Erhöhung der Sicherheit. Ziel sei es, das "Vertrauen der Käufer in die Attraktivität und die Zuverlässigkeit unseres Online-Marktes" zu stärken.
In einer Stellungnahme begrüßt Ebay "die Möglichkeit, mit dem Bundeskartellamt zu der zusätzlichen Absicherung, die wir auf Ebay einführen, in Dialog zu treten". Man sei davon überzeugt, dass die Paypal-Pflicht "rechtlich völlig unbedenklich ist und sowohl den Käufern als auch den Verkäufern bei Ebay zu Gute kommen wird".
Im April 2008[6] hatte die australische Ebay-Niederlassung angekündigt, Paypal für alle auf der Plattform eingestellten Auktionen zur Pflicht zu machen. Nach massiven Beschwerden durch Banken und Nutzer zog der Online-Marktplatz den Paypal-Zwang drei Monate später wieder zurück[7]. Man wolle weitere Verwirrung und Aufregung unter den Nutzern vermeiden, so die damalige Begründung des Unternehmens.
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