Nach jahrelangem Streit haben sich Computerhersteller und Verwertungsgesellschaften auf eine Urheberrechtspauschale für PCs geeinigt. Wie der Bundesverband Computerhersteller (BCH) mitteilt, sieht die mit der Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) ausgehandelte Übereinkunft rückwirkend zum 1. Januar 2008 bis Ende 2010 pro PC eine Pauschale von 13,65 Euro (mit integriertem Brenner) beziehungsweise 12,50 Euro (ohne Brenner) zuzüglich Umsatzsteuer vor.
Die urheberrechtlichen Abgaben, die von den Verwertungsgesellschaften im Namen von Autoren, Künstlern und Produzenten eingenommen und nach Abzug der internen Kosten ausgeschüttet werden, dienen der Abgeltung für die Erstellung von Privatkopien. Sie werden - ähnlich wie bei Druckern und Kopierern - auf den Kaufpreis der Computer aufgeschlagen.
Als Bestandteil des ausgehandelten Gesamtpakets zahlen die Hersteller beziehungsweise Importeure auch nachträglich Abgaben für PCs, die von 2002 bis 2007 verkauft wurden. Für die Jahre 2002 und 2003 sind dies zusätzlich zu der bereits entrichteten Brennerabgabe in Höhe von 9,21 Euro pro Computer 3,15 Euro und für 2004 bis 2007 6,30 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Dafür legen beide Parteien ihren Rechtsstreit bei, in dessen Rahmen die Verwertungsgesellschaften für jeden zwischen 2002 und 2007 verkauften PC Abgaben in Höhe von 18 Euro verlangt hatten.
Der BCH bezeichnete die schon am 23. Dezember geschlossene Vereinbarung als einen "hinnehmbaren Kompromiss", da Hersteller und Importeure damit eine "dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit" erhielten. Eine "grundsätzliche Modernisierung des Urheberrechts und seine Anpassung an das digitale Zeitalter" stehe aber weiterhin aus, so der Verband, der Hersteller wie Fujitsu, HP, IBM und Sony vertritt. Vertreter des ZPÜ, sowie der Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst sehen die Einigung hingegen als "Durchbruch" und streben ähnliche Lösungen für andere vergütungspflichtige Produkte an.

Lesermeinungen zum Artikel
für einen PC OHNE CD/DVD-Brenner zahle ich 12? ?
Dieser Betrag wird gerechtfertigt mit dem Erstellen von Privatkopien.
Ich kann keine Fotokopien machen mangels Drucker, keine Filme kopieren mangels Brenner, habe aber das Recht auf eine Privatkopie, welches ich mir ja durch die 12? erkauft habe.
Leider ist das Erstellen der Kopie aber mit der Umgehung des Kopierschutzes verbunden.
Dies ist wiederum in der BRD bei Strafe verboten.
Ich zahle also für etwas, was ich nie einfordern kann.
Vllt. sollten wir noch Pauschalabgaben für das Recht auf Bankraub erheben.
Beschwere dich aber hinterher nicht, wenn sie dich einbuchten.
Du hast dir ja nur das theoretische Recht eines Bankraubes erkauft.
:kopfschüttel:
Ralf
PS: Wer sagte eigentlich:
"..und denke ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.."
Erkundige dich mal, was ein Recht auf Privatkopie bedeutet.
irgendwie verstehe ich das alles nicht mehr! kann mir jemand helfen??
danke!
der unwissende
- Der BCH hat nur 7 Mitglieder bei Vertragsunterzeichnung
- Die BITKOM war mit dem vertrag ?Hersteller->ZPÜ? betraut und nicht der BCH
- Es gab eine abstimmung in der BITKOM ob diese Betrage von der IT-Branche akzeptiert wird. Ergebnis: NEIN! Abstimmung war negativ
- Der BCH ist nichts anderes als ein Verband aus 7 Mitgliedern. Und Zwar 7 Mitglieder die wollten, dass der BITKOM den Vertrag zeichnet. Nach negativer Abstimmung gründeten diese 7 einen eigenen Verband
- Der BCH behauptet nun, dass es eine Einigung ?IT-Branche -> ZPÜ? gab. Das ist falsch. Es gibt nur eine Einigung zwischen BCH und ZPÜ. Die Branche ist gegen den Vertrag. Und hat diesen auch nicht Unterzeichnet!!!
Die Künstler - wie bei den GEMA-Gebühren - an sich, werden wieder einmal nicht viel davon haben.
Desweiteren werden sicherlich Millionenbeträge an Firmen-PCs, die zu geschäftlichen Zwecken einen Brenner benötigen, verdient.
Die Rechtfertigung der Gebühr für PCs OHNE Brenner entzieht sich mir gänzlich, da hier nicht einmal gewährleistet ist, dass Medien illegal vervielfältigt werden. - Jeder Nutzer, der legale (und davon muss man ja ausgehen, denn 'im Zweifelsfall für den Angeklagten') Medien dort abspielen möchte, hat seine GEMA-Gebühren bereits gezahlt.
Das hieße ja, dass ich im Úmkehrschluss Musik kopieren und verbreiten darf, da ich bereits dafür bezahlt habe.
Wieder einmal ein Fall von "durchs Knie von hinten in den Rücken geschossen", genauso wie bei der sogenannten Umweltprämie.
Bravo, Deutschland!
Auf Deutsch:
Ich bezahle mir der Abgabe dafür, dass die "Schäden", die durch Raubkopieren entstehen abgefangen werden.
Auf der anderen Seite werde ich auch zur Kasse gebeten wenn ich kopiere.
Kann mir da einer den Sinn erläutern. Das ist ja so als wenn man einem Hammer und Nagel in die Hand gibt und wenn der den Nagel in die Wand kloppt, muss er wegen Sachbeschädigung latzen... schöne heile und vorallendingen FAIRE Welt...
Und dda soll man nicht auf den Gedanken kommen, dass Gesetz und Politik von der Industrie und nicht von der Politik gemacht wird?
Das mit der GEMA und GEZ kann man ja verstehen. Die treiben ja Geld ein wenn ich Urheberrechte benutze. Aber diese Gebühr hier *kopfschütteln*
Mfg
Sebastian
Man sollte aufhören den Politikern LSD zur Leistungssteigerung ins Trinkwasser zu tun ..
Ich bau mir meine immer selbst zusammen und beziehe daher die Bauteile von verschiedenen Händlern. Ein PC wirds erst in meinem Zimmer und wer will mich da zur Kasse bitten?
Auf einen Brenner können sie es aufschlagen, aber auf Rechner ohne Brenner? Und was, wenn man dann einen Brenner nachrüstet? Zahlt man dann doppelt? Einmal für PC ohne Brenner und einmal für den Brenner allein?
Man soll hier nun also für etwas bezahlen, dass man nicht machen darf? Wenn man es macht ist es immer noch böse böse und man kriegt eins aufn Deckel, obwohl man dafür bezahlt hat?
Ich schätze dann muss man auch bald für Handys mehr betahlen, weil man damit Fotokopien machen kann. lol
Es sollten dann auch auf jeden Pinsel Zusatzabgaben erhoben werden, weil man damit Fälschungen von Gemälden anfertigen könnte!!
Und was ist mit dem menschlichen Gedächtnis? Manchmal summt man Melodien, die hat man dann ja auch geraubt! Oh, wir Unmenschen!
So ist das halt in Deutschland: ich zahle Steuern und darauf nochmal Steuern und so weiter und darauf dann ganz zum Schluss noch satte fast-20-Prozent Mehrwertsteuer.......
Und wie schon bei der GEZ-Abgabe für PCs trifft es auch dieses Mal wieder unzählige gewerbliche Nutzer, die ihren Rechner schlichtweg als Arbeitsinstrument nutzen und sonst nichts. Das ist ein ganz wesentlicher Unterschied z.B. zur Abgabe auf Kassettenrecorder, die zu 99,9% für das private Kopieren von Musiktiteln erworben und eingesetzt wurden.
Mein Vorschlag: eine Pauschalabgabe auf alle multimediafähigen Geräte unter künftigem Wegfall der haushaltsbezogenen Rundfunkgebühr. Erstattung dieser Pauschale beim Nachweis gewerblicher Verwendung bzw. steuerlicher Geltendmachung (falls vom Finanzamt anerkannt, das spart eine weitere Nachprüfung).
"Als Privatkopie wird die Kopie eines urheberrechtlich geschützten Werkes für die nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung bezeichnet.
Mit dem Aufkommen von Aufzeichnungsgeräten wie Tonbandgerät, Video- oder Kassettenrekorder konnten auch Privatpersonen Werke vervielfältigen. Da eine Kontrolle der Haushalte nicht durchsetzbar war, wurde vom Gesetzgeber das Recht auf Privatkopie eingeräumt. Zum finanziellen Ausgleich für die Urheber und Verwerter wurden Urheberabgaben eingeführt. Diese Geräte- und Leermedienabgabe beträgt derzeit in Deutschland zum Beispiel rund 17 Cent für einen DVD-Rohling und 9,21 Euro für einen DVD-Brenner. Für professionelle Hochleistungskopiergeräte werden bis zu 613,56 Euro abgeführt."
Wenn man also z.B. eine CD kauft und diese dann auf seinen Rechner, MP3 Player usw. kopiert, ist das eine LEGALE Privatkopie. Laut Gerichtsurteilen sind bis zu 7 Kopien erlaubt, laut manchen Urteilen ist es sogar erlaubt, diese im engsten Privatkreis weiterzugeben. Wenn man diese Kopie aber im Internet allen zugaenglich macht und diese dann heruntergeladen wird, ist das eine ILLEGALE Raubkopie. Mit der Abgabe bekommt man also lediglich das Recht, ein legal erworbenes Werk zum eigenen Benutzen zu vervielfaeltigen, anstatt z.B. mehrere gleiche CDs kaufen zu muessen. Hier wird keine "Pauschalbestrafung" fuer Raubkopieren erhoben, wie das viele aufgeregte Leser wohl meinen.
Es gibt so viele Gerichtsentscheidungen und halbgare Gesetze dass das sich das ganze einfach selbst immer weiter ins Lächerliche zieht.
Vorstellbar wären dann auch verschiedene Lizenzmodelle.
Diese Urheberrechtsschwachmaten sollten sich da mal an der Softwareindustrie orientieren.
Dieser ganze Pauschalabgabequatsch kann doch nur durchgedrückt werden, weil die Entscheider überhaupt keine Ahnung von der Materie haben. Ich bin nur dann bereit für etwas zu bezahlen wenn es auch gerechtfertigt ist, ich es also auch nutze. Ich kopiere keine CD's, DVD's, Bücher oder ähnliches. Ich nutze meinen PC zum Programmieren, bearbeiten MEINER Bilder, Kommunikation und Bildung. Das irgendeine wegelagerische Organisation davon profitiert wenn ich MEIN geistiges Eigentum auf einen USB Stick oder CD kopiere oder auch nur mit einem PC bearbeite, finde ich mehr als widerlich.
In der Hausverwaltung gibt es nichts zu kopieren!!! Da wird noch jedes Jahr alles neu berechnet und kein Kunde ist wie der andere.
Die Dienstleistung besteht doch nur darin, Geld in die Taschen der Verwerter zu transferieren.
Hat jemand den Urhebern das Recht in die Hand gegeben sich selbst zu vermarkten, ohne daß diese über Zwangsmitgliedschaften in irgendwelchen dubiosen Vertretungen zwangsorganisiert werden???
Ich werde mir keinen neuen Rechner mehr kaufen solange es solche sinnlosen Zwangsabgaben gibt. es soll ja auch noch Anbieter geben, die nahezu neue Rechner aus Protest verschenken, um diese abgaben zu umgehen.
Der Sieg ist immer auf der Seite der Verlierer, denn wenn keiner mehr kauft hört dieser Schwachsinn automatisch auf.
Klar doch... Wir sind uns alle einig, dass niemand einen PC oder Laptop kauft für mindestens 2 Jahre. Egal wenn nun der Arbeitscomputer ausfällt, dafür gibt es doch unbezahlten Urlaub und mit den Spritpreisen hat das ja auch immer funktioniert. Da gab's doch mal ein Lied in der NDW: "Und kostet der Sprit 2 Mark 10,..." Das war irgendwie eine magische Grenze. Deswegen sind ja schon seit Jahren die Strassen leer.
Solche leeren Worte funktionieren nicht bei Bedarfsgütern, für die es keinen alternativen Ersatz gibt!