Internetzensurgesetz wird für ein Jahr ausgesetzt

(http://www.zdnet.de/news/41515893/internetzensurgesetz-wird-fuer-ein-jahr-ausgesetzt.htm)

von Christoph H. Hochstätter, 15. Oktober 2009

Das BKA soll zwölf Monate lang versuchen, eine Löschung von kinderpornografischen Seiten zu erreichen. Die Vorratsdatenspeicherung wird bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht angewendet. Online-Durchsuchungen müssen von der Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof beantragt werden.

Die Anwendung des Internetzensurgesetzes[1] wird für ein Jahr ausgesetzt. Darauf einigte sich die Arbeitsgruppe Innen und Recht bei den schwarz-gelben Koalitionsverhandlungen. In dieser Zeit soll das BKA versuchen, eine Löschung von kinderpornografischen Seiten zu erreichen. Nach Ablauf des Jahres soll evaluiert werden, ob diese Maßnahme erfolgreich gewesen ist, oder ob eine Sperre mittels DNS-Fälschungen erforderlich ist.

Max Stadler (FDP) bezeichnete das Verhandlungsergebnis als Erfolg. Es gelte nun vorrangig der Grundsatz "Löschen statt Sperren". Die als Favoritin für das Justizministerium geltende FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einem "echten Durchbruch".

Bei der Vorratsdatenspeicherung vereinbarten die zukünftigen Koalitionäre neben einer Beschränkung auf "schwere Gefahrensituationen" ebenfalls eine Aussetzung bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, die im Frühjahr erwartet wird. In Rumänien hatte das Verfassungsgericht Anfang des Monats gegen die Vorratsdatenspeicherung entschieden.

Der hauptsächlich verletzte Artikel 28[2] der noch jungen rumänischen Verfassung lautet: "Das Geheimnis von Briefen, Telegrammen und anderer postalischen Kommunikation, Telefongesprächen sowie jeder anderen Art von legalen Kommunikationsmitteln ist unverletzlich". Artikel 10 Absatz 2 des Grundgesetzes[3] erlaubt hingegen Beschränkungen des Post- und Fernmeldegeheimnisses per einfachem Gesetz.

Beim Thema Online-Durchsuchungen wurde vereinbart, dass dieses Recht nicht auf die Geheimdienste ausgeweitet wird, wie es Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) kurz vor der Bundestagswahl in einem an die Öffentlichkeit geratenen Papier gefordert[4] hatte. Darüber hinaus kann das BKA eine Online-Durchsuchung nicht mehr beim Amtsgericht Wiesbaden beantragen, sondern muss dies über die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe erwirken. Zuvor war bekannt geworden, dass das BKA bisher keine Online-Durchsuchungen[5] beantragt oder durchgeführt hat.

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[1] = http://www.zdnet.de/sicherheits_analysen_zensurgesetz_beschlossen_aus_fuer_das_freie_internet_story-39001544-41005288-1.htm
[2] = http://www.cdep.ro/pls/dic/site.page?den=act2_2&par1=2#t2c2s0a28
[3] = http://dejure.org/gesetze/GG/10.html
[4] = http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_sicherheit_security_bundesinnenminister_schaeuble_will_befugnisse_des_verfassungsschutzes_ausdehnen_story-39001024-41503203-1.htm
[5] = http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_sicherheit_security_bka_bislang_wurden_keine_online_durchsuchungen_durchgefuehrt_story-39001024-41515855-1.htm